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Tagesordnung - Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum  

Bezeichnung: Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum
Datum: Do, 15.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Samtgemeinderates am 28.01.2021  
SI/SG/2020/0045    
Ö 4  
Besetzung eines Fachausschusses  
SG/2021/073 BV   ungeändert beschlossen
Ö 5  
Gesund Region Wümme-Wieste-Niederung; Absichtserklärung über die Bewerbung als LEADER-Region, zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit 2023 - 2027 und zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes(REK)  
Enthält Anlagen
SG/2021/071 BV   ungeändert beschlossen
Ö 6  
Planungsverfahren zum Rathausanbau
Enthält Anlagen
SG/2020/072-01 BV   ungeändert beschlossen
Ö 7  
Anpassung der Vereinbarung zur Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten  
Enthält Anlagen
SG/2021/031 BV   ungeändert beschlossen
    VORLAGE
   

 Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung über die Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten anzupassen. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten mit folgenden, fett gedruckten Änderungen des § 5 Zinsverteilung:

 

 

§ 5

Zinverteilung

(1)    Sofern die Samtgemeindekasse Liquiditätskredite von Dritten in Anspruch nehmen muss, werden die dafür zu entrichtenden Zinsen auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldmittelbestände negativ sind. Sofern die Samtgemeindekasse für Guthaben Verwahrentgelte zu entrichten hat, werden diese auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldbestände positiv sind. Verteilungsmaßstab ist das Verhältnis der negativen bzw. positiven Geldmittelbestände untereinander.

(2)    Kann der negative Geldmittelbestand der Samtgemeinde bzw. einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden durch die positiven Geldmittelbestände der anderen ausgeglichen werden, so zahlen die Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde mit negativem oder positiven Geldmittelbestand den anderen im Rahmen der gemeinsamen Bewirtschaftung keinen Ausgleich.

(3)    Die Verteilung der Verwahrentgelte und der Sollzinsen für Liquiditätskredite und der Habenzinsen für Geldanlagen wird im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiigen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden vorgenommen.

(4)    Die Mitgliedsgemeinden erstatten der Samtgemeinde die so errechneten und auf sie entfallenden Verwahrentgelte und Sollzinsen. Die Samtgemeinde schreibt den Mitgliedsgemeinden die ebenfalls so ermittelten und auf sie entfallenden Habenzinsen gut.


 

   
    08.07.2021 - Samtgemeindeausschuss
    N 12 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    15.07.2021 - Rat der Samtgemeinde Sottrum
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung über die Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten anzupassen. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten mit folgenden, fett gedruckten Änderungen des § 5 Zinsverteilung:

 

 

§ 5

Zinverteilung

(1)    Sofern die Samtgemeindekasse Liquiditätskredite von Dritten in Anspruch nehmen muss, werden die dafür zu entrichtenden Zinsen auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldmittelbestände negativ sind. Sofern die Samtgemeindekasse für Guthaben Verwahrentgelte zu entrichten hat, werden diese auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldbestände positiv sind. Verteilungsmaßstab ist das Verhältnis der negativen bzw. positiven Geldmittelbestände untereinander.

(2)    Kann der negative Geldmittelbestand der Samtgemeinde bzw. einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden durch die positiven Geldmittelbestände der anderen ausgeglichen werden, so zahlen die Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde mit negativem oder positiven Geldmittelbestand den anderen im Rahmen der gemeinsamen Bewirtschaftung keinen Ausgleich.

(3)    Die Verteilung der Verwahrentgelte und der Sollzinsen für Liquiditätskredite und der Habenzinsen für Geldanlagen wird im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiigen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden vorgenommen.

(4)    Die Mitgliedsgemeinden erstatten der Samtgemeinde die so errechneten und auf sie entfallenden Verwahrentgelte und Sollzinsen. Die Samtgemeinde schreibt den Mitgliedsgemeinden die ebenfalls so ermittelten und auf sie entfallenden Habenzinsen gut.

 

Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Ö 8  
Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen  
Enthält Anlagen
SG/2020/103-02 BV   ungeändert beschlossen
Ö 9  
Überarbeitung der Richtlinien des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sottrum  
Enthält Anlagen
SG/2020/109   ungeändert beschlossen
Ö 10  
Spende eines Mannschaftstransportwagens (MTW) mit Sondersignalanlage und Tisch vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sottrum (ROW) e. V.  
Enthält Anlagen
SG/2020/061-01 BV   ungeändert beschlossen
Ö 11  
Antrag Bündnis 90 Die GRÜNEN auf Prüfung der Möglichkeiten für die Eigenstromerzeugung an der Kläranlage Sottrum.
Enthält Anlagen
2021/059 MV-01 BV   ungeändert beschlossen
Ö 12  
Antrag Bündnis 90 Die GRÜNEN auf Aktualisierung des Berichtes der Fa. Impulsberatung Solar zur Wirtschaftlichkeit der PV Anlagen
Enthält Anlagen
2021/060 MV-01 BV   ungeändert beschlossen
Ö 13  
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Ahausen  
Enthält Anlagen
SG/2021/074 BV   zurückgezogen
Ö 14  
Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen / Antrag der SPD-Fraktion im Samtgemeinderat Sottrum
Enthält Anlagen
SG/2021/083 BV   ungeändert beschlossen
Ö 15     Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde        
Ö 15.1  
Projekt "Gesunde Dörfer"        
Ö 16  
Anfragen und Anregungen der Samtgemeinderatsmitglieder        
Ö 17  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
N 18     (nichtöffentlich)        
N 19     (nichtöffentlich)        
N 20     (nichtöffentlich)        
N 20.1     (nichtöffentlich)        
N 20.2     (nichtöffentlich)        
N 21     (nichtöffentlich)