Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | ||||||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Samtgemeinderates am 28.01.2021 | SI/SG/2020/0045 | |||||||||
Ö 4 | Besetzung eines Fachausschusses | SG/2021/073 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 5 | Gesund Region Wümme-Wieste-Niederung; Absichtserklärung über die Bewerbung als LEADER-Region, zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit 2023 - 2027 und zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes(REK) | SG/2021/071 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 6 | Planungsverfahren zum Rathausanbau | SG/2020/072-01 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 7 | Anpassung der Vereinbarung zur Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten | SG/2021/031 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung über die Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten anzupassen. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten mit folgenden, fett gedruckten Änderungen des § 5 Zinsverteilung:
„§ 5 Zinverteilung (1) Sofern die Samtgemeindekasse Liquiditätskredite von Dritten in Anspruch nehmen muss, werden die dafür zu entrichtenden Zinsen auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldmittelbestände negativ sind. Sofern die Samtgemeindekasse für Guthaben Verwahrentgelte zu entrichten hat, werden diese auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldbestände positiv sind. Verteilungsmaßstab ist das Verhältnis der negativen bzw. positiven Geldmittelbestände untereinander. (2) Kann der negative Geldmittelbestand der Samtgemeinde bzw. einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden durch die positiven Geldmittelbestände der anderen ausgeglichen werden, so zahlen die Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde mit negativem oder positiven Geldmittelbestand den anderen im Rahmen der gemeinsamen Bewirtschaftung keinen Ausgleich. (3) Die Verteilung der Verwahrentgelte und der Sollzinsen für Liquiditätskredite und der Habenzinsen für Geldanlagen wird im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiigen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden vorgenommen. (4) Die Mitgliedsgemeinden erstatten der Samtgemeinde die so errechneten und auf sie entfallenden Verwahrentgelte und Sollzinsen. Die Samtgemeinde schreibt den Mitgliedsgemeinden die ebenfalls so ermittelten und auf sie entfallenden Habenzinsen gut.“
|
|||||||||||
08.07.2021 - Samtgemeindeausschuss | |||||||||||
N 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
15.07.2021 - Rat der Samtgemeinde Sottrum | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung über die Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten anzupassen. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten mit folgenden, fett gedruckten Änderungen des § 5 Zinsverteilung:
„§ 5 Zinverteilung (1) Sofern die Samtgemeindekasse Liquiditätskredite von Dritten in Anspruch nehmen muss, werden die dafür zu entrichtenden Zinsen auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldmittelbestände negativ sind. Sofern die Samtgemeindekasse für Guthaben Verwahrentgelte zu entrichten hat, werden diese auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldbestände positiv sind. Verteilungsmaßstab ist das Verhältnis der negativen bzw. positiven Geldmittelbestände untereinander. (2) Kann der negative Geldmittelbestand der Samtgemeinde bzw. einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden durch die positiven Geldmittelbestände der anderen ausgeglichen werden, so zahlen die Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde mit negativem oder positiven Geldmittelbestand den anderen im Rahmen der gemeinsamen Bewirtschaftung keinen Ausgleich. (3) Die Verteilung der Verwahrentgelte und der Sollzinsen für Liquiditätskredite und der Habenzinsen für Geldanlagen wird im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiigen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden vorgenommen. (4) Die Mitgliedsgemeinden erstatten der Samtgemeinde die so errechneten und auf sie entfallenden Verwahrentgelte und Sollzinsen. Die Samtgemeinde schreibt den Mitgliedsgemeinden die ebenfalls so ermittelten und auf sie entfallenden Habenzinsen gut.“
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 8 | Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen | SG/2020/103-02 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 9 | Überarbeitung der Richtlinien des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sottrum | SG/2020/109 | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 10 | Spende eines Mannschaftstransportwagens (MTW) mit Sondersignalanlage und Tisch vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sottrum (ROW) e. V. | SG/2020/061-01 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 11 | Antrag Bündnis 90 Die GRÜNEN auf Prüfung der Möglichkeiten für die Eigenstromerzeugung an der Kläranlage Sottrum. | 2021/059 MV-01 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 12 | Antrag Bündnis 90 Die GRÜNEN auf Aktualisierung des Berichtes der Fa. Impulsberatung Solar zur Wirtschaftlichkeit der PV Anlagen | 2021/060 MV-01 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 13 | Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Ahausen | SG/2021/074 BV | zurückgezogen | ||||||||
Ö 14 | Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen / Antrag der SPD-Fraktion im Samtgemeinderat Sottrum | SG/2021/083 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 15 | Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde | ||||||||||
Ö 15.1 | Projekt "Gesunde Dörfer" | ||||||||||
Ö 16 | Anfragen und Anregungen der Samtgemeinderatsmitglieder | ||||||||||
Ö 17 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 20.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 20.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||||||