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Vorlage - SG/2020/109
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Sachverhalt:
In der Samtgemeinderatssitzung am 06.12.2011 hat der Samtgemeinderat die „Richtlinien für die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sottrum“ beschlossen. Der 1. Vorsitzende des Seniorenbeirates teilte mit, dass es einen Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisseniorenrates gibt, wonach die bisherigen Richtlinien bzw. Satzungen der Seniorenbeiräte im Landkreis Rotenburg (Wümme) harmonisiert bzw. angepasst werden sollen. Der Seniorenbeirat hat daher einen überarbeiteten Entwurf der „Richtlinien des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sottrum“ ausgearbeitet. Dieser Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen sind in rot kenntlich gemacht. Verwaltungsseitig ist der Entwurf überprüft worden und mit geringfügigen Änderungen, die grau hintelegt sind, nochmals überarbeitet worden (Anlage 2). .
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt die als Anlage 2 im Entwurf vorliegenden „Richtlinien des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sottrum“ mit Wirkung zum 01.08.2021.