Klimaschutz Förderung
Die Gemeinde Sottrum hat im Jahr 2020 ihre Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz überarbeitet. Es stehen nun jährlich 5000 € Fördergelder für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Für alle genannten Fördermaßnahmen gilt, dass die beantragten Fördergelder nur solange ausgezahlt werden können, wie entsprechende Fördermittel im Haushalt der Gemeinde Sottrum zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Gefördert werden:
- nicht-öffentliche Wandladestationen für Elektroautos mit jeweils 250 €
- neuerrichtete Solarstromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit jeweils 500 €
- der Austausch von alten Heizungspumpen gegen Hocheffizienpumpen mit jeweils 100 €
- solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung mit jeweils 500 €
Sie finden weiter unten die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum, sowie die dazugehörigen Anträge.