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Vorlage - SG/2020/103-02 BV  

Betreff: Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2020/103
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
08.07.2021    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
15.07.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
103-2 Anlage  

Sachverhalt:

Der Samtgemeindeausschuss hatte beschlossen, die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum aufgrund der Coronapandemie bis auf weiteres auszusetzen.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen zur Fortführung der Nachmittagsbetreuung ab dem kommenden Schuljahr, bestand seitens der Schulleitungen Einigkeit darüber, die Nachmittagsbetreuung nicht wieder aufzunehmen und ab dem kommenden Schuljahr komplett einzustellen. Die Stellungnahme der Schulleitungen hierzu liegt der Vorlage als Anlage bei. Grundsätzlich ist festzustellen, dass seit dem Einstellen der Nachmittagsbetreuung seitens der Eltern kein Bedarf angemeldet wurde. Aktuell erfolgt eine Bedarfsabfrage, dessen Ergebnis in der Sitzung vorgetragen werden wird.

 

Im Haushalt 2021 stehen für die Durchführung der Nachmittagsbetreuung 24.000 € zur Verfügung. Elternbeiträge wurden bisher nicht erhoben.

 

Der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung von Kindern aus den Schuleinzugsbereichen der Grundschulen Ahausen und Sottrum kann mittlerweile über die dort eingerichteten Horte gedeckt werden. Auch die Kinder aus dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Bötersen haben voraussichtlich ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit einer Hortbetreuung durch die Gemeinde Bötersen.

Aktuell erfolgt eine Elternbefragung zu den Bedarfen. Das Ergebnis der Befragung einschließlich einer Stellungnahme der Schule wird in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vorgestellt.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Nachmittagsbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen in den Schuleinzugsbereichen ohne Hort bis zu dessen Einrichtung fortzuführen, ngestens jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 folgenden Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Nachmittagsbetreuung an den Standorten mit Hortbetreuung, Ahausen und Sottrum, einzustellen und die Eltern hierüber zu informieren.

 

2. Der Samtgemeindeausschuss führt die Nachmittagsbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen an den Schulstandorten Bötersen und Horstedt, bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 fort, spätestens jedoch bis zur Einführung einer Hortbetreuung.

 

Die Mitglieder des Samtgemeindesausschusses waren sich in der Sitzung am 20.05.2021 darüber einig, dass die Thematik im nächsten Samtgemeinderat öffentlich behandelt werden sollte.
 


Der Samtgemeinderat beschließt, die Nachmittagsbetreuung an den Standorten mit Hortbetreuung, Ahausen und Sottrum, einzustellen und die Eltern hierüber zu informieren.
 

Die Samtgemeindehrt, sofern seitens der Eltern ausreichend Bedarfe angemeldet werden, die Nachmittagsbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen an den Schulstandorten Bötersen und Horstedt bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 fort, ngstens jedoch bis zur Einführung einer Hortbetreuung.

 

Stammbaum:
SG/2020/103   Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen   Schul- und Liegenschaftsverwaltung   Personalangelegenheit Samtgemeinde
SG/2020/103-02 BV   Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde