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Auszug - Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
VA Bahrenburg berichtet, dass Bötersen einen Bedarf von drei Kindern und Horstedt einen Bedarf von 12 Kindern gemeldet hat. In der Gemeinde Sottrum ist die erste Hort-Gruppe voll belegt, sodass momentan eine zweite Gruppe geplant wird.
Rm. Dr. Paar erkundigt sich weshalb, die Haushaltsmittel schon aufgebraucht seien, dass Personal wird z.Zt. anders eingesetzt und demnach sind die Kosten dann auf andere Stellen zu verteilen. Sie erklärt sich nicht bereit, die 24.000€ weiterhin für zwei Schulen auszugeben anstatt für fünf Schulen, dies belastet die Samtgemeindeumlage weiterhin deutlich.
VA Bahrenburg erklärt, dass die Kosten für das Haushaltsjahr 2022 schon bindend sind und die Samtgemeindeumlage belastet wird. Unklar ist momentan nur noch, mit welchem Verteilerschlüssel gearbeitet wird.
Rm. Krahn informiert sich, ob die Räume, die morgens beschult werden, wegen der Hygienemaßnahmen am Nachmittag benutzt werden dürfen.
VA Bahrenburg bestätigt dies.
Rm. Küsel berichtet, dass aus der Elternschaft in Ahausen viele Nachfragen entstehen und Beschwerden zugetragen werden, dass dieses Thema nicht vernünftig kommuniziert wurde.
VA Bahrenburg teilt mit, dass im Mai bereits verwaltungsseitig darauf hingewiesen wurde den abschließenden Beschluss zu fassen, um den Eltern ausreichend Planungszeit bis zum neuen Schuljahr zu geben.
Rm. Dr. Paar äußert, dass sie sich der Abstimmung enthält, da für sie keine klare Folgekostenaufstellung zu diesem Thema bekannt ist.
Abstimmungsergebnis:
20 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, die Nachmittagsbetreuung an den Standorten mit Hortbetreuung, Ahausen und Sottrum, einzustellen und die Eltern hierüber zu informieren.
Die Samtgemeinde führt, sofern seitens der Eltern ausreichend Bedarfe angemeldet werden, die Nachmittagsbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen an den Schulstandorten Bötersen und Horstedt bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 fort, längstens jedoch bis zur Einführung einer Hortbetreuung.