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Auszug - Anpassung der Vereinbarung zur Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten
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Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
22 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung über die Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten anzupassen. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten mit folgenden, fett gedruckten Änderungen des § 5 Zinsverteilung:
„§ 5
Zinverteilung
(1) Sofern die Samtgemeindekasse Liquiditätskredite von Dritten in Anspruch nehmen muss, werden die dafür zu entrichtenden Zinsen auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldmittelbestände negativ sind. Sofern die Samtgemeindekasse für Guthaben Verwahrentgelte zu entrichten hat, werden diese auf die Samtgemeinde bzw. Mitgliedsgemeinden verteilt, deren Geldbestände positiv sind. Verteilungsmaßstab ist das Verhältnis der negativen bzw. positiven Geldmittelbestände untereinander.
(2) Kann der negative Geldmittelbestand der Samtgemeinde bzw. einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden durch die positiven Geldmittelbestände der anderen ausgeglichen werden, so zahlen die Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde mit negativem oder positiven Geldmittelbestand den anderen im Rahmen der gemeinsamen Bewirtschaftung keinen Ausgleich.
(3) Die Verteilung der Verwahrentgelte und der Sollzinsen für Liquiditätskredite und der Habenzinsen für Geldanlagen wird im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiigen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden vorgenommen.
(4) Die Mitgliedsgemeinden erstatten der Samtgemeinde die so errechneten und auf sie entfallenden Verwahrentgelte und Sollzinsen. Die Samtgemeinde schreibt den Mitgliedsgemeinden die ebenfalls so ermittelten und auf sie entfallenden Habenzinsen gut.“