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Auszug - Planungsverfahren zum Rathausanbau  

Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/072-01 BV Planungsverfahren zum Rathausanbau
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Rm. Dreyer begrüßt außerordentlich, dass beide vorangegangen Ausschüsse der Anregung der SPD-Fraktion den Architektenwettbewerb anzubieten, nachgekommen sind.

 

Rm. Krahn berichtet, dass der Abriss ein umstrittenes Thema sei und die AG sich intensiv damit beschäftigt hat. Ferner berichtet er, dass die Anwohnerinnen und Anwohner im Austausch mit ihm berichtet haben, dass sie einen Abriss nachvollziehen können.

 

Rm. Dr. Paar informiert sich über die Vor- und Nachteile sowie die anfallenden Kosten und die Zeitschiene eines Architektenwettbewerbs.

 

ESGRin Wendt erklärt, dass ein Architektenwettbewerb eine Verschiebung von drei bis vier Monaten nach sich zieht. Ferner erklärt sie, dass das Verfahren nicht völlig starr abläuft und nachträglich über die Pläne verhandelt werden kann. Ein unabhängiger Architekt schaut sich die jeweiligen Entwürfe nach Vorlage an und stellt deutlich die Stärken/Schwächen hervor. Ein Architektenwettbewerb ist ein erprobtes Verfahren, indem eigene Ideen nachträglich ggf. mit dem Architekten ausgearbeitet werden können.

 

Rm. Dr. Paar erkundigt sich, ob die beigefügte Bedarfsplanung feststeht. Ihrer Meinung nach müsste Homeoffice mehr im Blick sein und die Wünsche der Mitarbeitenden dazu Berücksichtigung finden.

 

ESGRin Wendt berichtet, dass sich einer Bürofachplanung bedient wird, um alle Möglichkeiten beim Rathausanbau auzuschöpfen. Zurzeit ist die Planung schlicht gehalten, für jede Abteilung wurde ein Azubi-Platz und ein weiteres Büro pro Abteilung eingeplant. Homeoffice ist zu 80% nicht möglich, da die Digitialisierung nicht soweit fortgeschritten ist. Die Präsenz und Erreichbarkeit im Rathaus ist ein hohes Gut für rgerinnen und Bürger aber auch die Mitgliedsgemeinden.

 

Rm. Gässler bringt zum Ausdruck, dass er den Abriss nicht befürwortet und stellt den Antrag einzelnd über die Beschlüsse abzustimmen.

 

Rm. Wellmann erkundigt sich, wer die Arbeitsgruppe begleitet hat, um den Abriss endgültig zu beschließen.

 

ESGR Wendt teilt mit, dass Herr Schröck und Herr Abel durch ihre beruflichen tigkeiten bzw. Ihrer Vorbildung ihre Einschätzungen abgegeben haben. Das Gebäude in der Kirchstraße ist feucht, die Stürze sind abgesackt, Flucht- und Brandwege müssen hergestellt werden und darüber hinaus sind die verschiedenen Fassaden mit Rissen übersät und immer mal wieder geflickt worden.

 

Rm. Schröck berichtet, dass das Gebäude von ihm nicht eingehend untersucht wurde, aber es sei absolut schlecht gedämmt und für eine Sanierung müsste viel mehr Geld in die Hand genommen werden als bei einem Neubau. 


Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt das Gebäude Kirchstraße abzureißen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit den Abriss auszuschreiben. Zeitlich ist dies mit den konkreten Bauzeitenplan des Neubaus zu verzahnen.
 

Abstimmungsergebnis:

20

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Der Samtgemeinderat beschließt, um eine Planung von innen nach außen sicherzustellen, zunächst eine Fachplanung Büro auszuschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:

18

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Auf Grundlage dieser Fachplanung wird nach Beschlussfassung über die Planung in einem zweiten Schritt die Verwaltung beauftragt, einen Architektenwettbewerb auszuschreiben. Hierfür wird ein Wert von 50.000€ festgesetzt.