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Vorlage - SG/2021/083 BV  

Betreff: Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen / Antrag der SPD-Fraktion im Samtgemeinderat Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
15.07.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
15.07.2021    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2021-07-11- Antrag SPD  
Übersicht  

Sachverhalt:
 

Die SPD-Fraktion im Samtgemeinderat Sottrum hat den in der Anlage beiliegenden Antrag auf Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen eingereicht. Die Verwaltung wird in dem Antrag gebeten, alsbald zu prüfen, in welcher Form und mit welchem Umfang die Samtgemeinde von dem Förderprogramm des Landes profitieren kann. Gleichzeitig sollte die Verwaltung das ermittelte Investitionsvolumen im Bereich der Schuljahrgänge 1-6 baldmöglichst für eine Förderung anmelden.

Aktuell besteht die Möglichkeit einer Förderung über die Richtlinie vom 03.06.2021Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

In der Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Die Bundesregierung hat am 12.05.2021 beschlossen, dass künftig auch der erstmalige Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert wird. Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen mobile Geräte bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schacht- oder Klappenlüftungen in Fensterelementen.

rdervoraussetzung ist weiterhin, dass der Zuwendungsempfänger schriftlich bestätigen muss, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der geförderten Investition zu tragen. Im Haushalt 2021 stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Die Förderung beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung für die Um- und Aufrüstung bereits bestehender stationärer RLT-Anlagen ist auf 200.000 € pro RLT-Anlage begrenzt. Die Förderung für den Neubau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ist auf 500.000 € pro Standort begrenzt. Die Antragstellung kann bis zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge erteilt. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

 

 

Im Schuljahr 2020/2021 sind insgesamt 35 Grundschulklassen beschult worden, sowie 12 Klassen in den Jahrgängen 5 und 6 an der Oberschule und dem Gymnasium.

 

Bereits im Februar 2021 hat die Verwaltung eine erste grobe Kostenschätzung für die acht neuen Klassenräume im Erweiterungsbau des Gymnasiums ermittelt. Die Kosten für eine zentrale Lüftungsanlage zur Be- und Entlüftung der 8 neuen Klassenräume liegen hier bei ca. 440.000 € brutto.

Die Kosten für 8 dezentrale Geräte mit Einzelraumregelung liegen bei ca. 320.000 € brutto, somit pro Klassenraum bei 40.000 € brutto.

Bei Berücksichtigung der o.a. Gesamtkosten einer dezentralen Lüftungsvariante und einer Belegung von 47  allgemeinen Unterrichtsräumen, würde sich eine Gesamtinvestitions-summe in Höhe von 1.880.000 € ergeben, die sich wie folgt aufteilen würde:

 

Schule  Anzahl U-Klassen Gesamtinvestition Zuschuss Eigenanteil

GS Ahausen  6  240.000 €  192.000 € 48.000 €

GS Bötersen  7  280.000 €  224.000 € 56.000 €

GS Horstedt  7  280.000 €  224.000 € 56.000 €

GS Eichk.  11  440.000 €  352.000 € 88.000 €

GS Morgens.  4  160.000 €  128.000 € 32.000 €

Oberschule  6*  240.000 €  192.000 € 48.000 €

Gymnasium  6*  240.000 €  192.000 € 48.000 €

GESAMT:  47  1.880.000 €  1.504.000 € 376.000 €

* Klassen 5 und 6

 

Aktuell werden nur ein Teil der Fachräume, innenliegende Räume und die Aula/Forum der weiterführenden Schulen sowie z.T. die Turnhallen mit einer Lüftungsanlage be- und entlüftet. r eine detaillierte Bestandsaufnahme sowie eine genaue Kostenberechnung ist ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Ich habe der Vorlage weiterhin eine Übersicht der aktuellen Situation zu diesem Thema in den Nachbarkommunen beigefügt. Weiterhin verweise ich zu diesem Thema auf die bisherigen Beratungen im Schulausschuss am 05.11.2020.