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Auszug - Gesund Region Wümme-Wieste-Niederung; Absichtserklärung über die Bewerbung als LEADER-Region, zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit 2023 - 2027 und zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes(REK)  

Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/071 BV Gesund Region Wümme-Wieste-Niederung; Absichtserklärung über die Bewerbung als LEADER-Region, zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit 2023 - 2027 und zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

ESGRin Wendt ergänzt aus der vorangegangenen Informationsveranstaltung, dass der Antrag bis Ende Juli 2021 eingereicht werden muss, dies wird federführend vom Flecken Ottersberg bearbeitet. Weiter berichtet sie, dass Herr Bonse den Zeitraum September 2021 bis April 2022 als sehr wichtig erachtet, denn dort wird das Entwicklungskonzept mit allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sottrum erstellt.

 

Rm. Schröck erkundigt sich, ob die Mitgliedsgemeinden jeweils einen Antrag stellen müssen.

 

ESGRin Wendt verneint dies, der Antrag wird als Samtgemeinde gestellt.


Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die durch das Regionalmanagement ILE-Region GesundRegion Wümme-Wieste-Niederung (REM) vorgelegte

Absichtserklärung über die Bewerbung als LEADER-Region, zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit 2023-2027 und zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) zu unterzeichnen und die Mitgliedschaft in der Gesund Region Wümme-Wieste-Niederung fortzuführen sowie entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2022 ff. einzuplanen.