Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2021/073 BV
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Sachverhalt:
Gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 können Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören,
verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.
Das Fraktions- und Gruppenlose Samtgemeinderatsmitglied Frau Andrea Kaiser hat mitgeteilt, dass sie ihr Grundmandat im Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss wahrnehmen möchte.
Der Samtgemeinderat hat die Ausschussbesetzung durch Beschluss festzustellen.
Der Samtgemeinderat stellt fest, dass Frau Andrea Kaiser beratendes Mitglied im Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss ist.