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Vorlage - SG/2023/233 BV-01 BV  

Betreff: Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2023/233 BV
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung zur Kenntnis genommen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
07.12.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
#HHP Samtgemeinde 2024 06.12.2023  
Inhaltsverzeichnis  
02_Satzung Seite 4  
Vorbericht Seite 6  
Zentrale Abwasserbeseitigung  
Übersicht Daten der Haushaltswirtschaft Seite 32  
Stand der Schulden Seite 33  
Übersicht VE  
Beteiligungsbericht Seite 36  
Querschnitt  
Bilanz 2014 SG  
Gesamtproduktplan Seite 41  
THH Seite 62  
Titelblatt Stellenplan Seite 367  
Stellenplan Beamte SG 2024 Seite 368  
Seite 2 Angestellte 2024 Seite 369  
Stellenplan Ausbildung SG 2024 Seite 370  
Stellenplan Übersicht Beamte SG 2024 Seite 371  
Stellenplan Stellenübersichten SG 2024 Seite 372  
Stellenplan Erläuterungen SG 2024 Seite 373  
Übersicht Veränderungen nach Fachausschüssen  
Geplante Haushaltsreste Samtgemeinde Sottrum  
Übersicht Kredite  
Übersicht Veränderungen nach 23.11.2023  

Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2024 schließt mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 4.400 Euro und einem Fehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 1.435.800 Euro ab.
 

Die Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 35,7 % festgesetzt. Dies entspricht einer Summe von rund 6,1 Mio. Euro. Die Kreisumlage wird weiterhin mit 44 Punkten eingeplant. Durch die deutlich gestiegene Steuerkraftmesszahl von 17.105.914 (vgl. 2023: 14.984.455) sinkt die Schlüsselzuweisung vom Land in 2024 auf 3.341.000 Euro (vgl. 2023: 4.932.100 Euro).

 

Im ersten Entwurf umfasste die Samtgemeindeumlage noch ein Volumen in Höhe von 6,5 Mio. Euro. In den Fachausschuss-Beratungen sind noch Veränderungen - wie in der Anlage dargestellt - erfolgt.

 

Ob und in welchem Umfang die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum  Bundeshaushalts den Haushalt beeinflussen wird, muss offen bleiben. Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung, für das Energiemanagement und die Fahrradabstellanlage am Bahnhof sind unverändert eingestellt. Für die Gebäudeplanungen (Logistikkomponente und Rathaus) sind bisher ohnehin keine Drittmittel im Bereich energetische Sanierung eingeplant worden.

 

Ergebnishaushalt:

Der Ergebnishaushalt wird zum einen durch eine schon einkalkullierte Verbesserung der Einnahmesituation (u. a. durch die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren und der Entgelte für Feuerwehreinsätze; Anm. in Planung und noch nicht kalkuliert sind mögliche Erhöhungen der Eintrittspreise des Freibads, der Nutzungsentgelte für die Bücherei, der Friedhofsgebühren) besser als im ersten Entwurf abschließen. Diese Anpassungen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität der Samtgemeinde nachhaltig zu sichern.

 

Besonders der Abschluss des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst und die aus den Investitionen geplanten Abschreibungen stellen eine Belastung r den Ergebnishaushalt der Samtgemeinde dar. Die Entwicklung des Stellenvolumens und der Personalkosten sind im Vorbericht in einem Vergleich der Jahre 2020 bis 2024 dargestellt. Beigefügt als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist darüberhinaus eine Darstellung zur Entwicklung des Stellenvolumens und der Kostensteigerungen ohne Tariferhöhungen).

 

Auch die weiterhin hohen Energiekosten verursachen im Vergleich zu den Vorjahren Mehraufwendungen, welche durch Einsparungen in dem Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen kompensiert werden sollen.

 

Finanzhaushalt:

Investitionen:

 

Anders als in den Haushaltsjahren zuvor werden im Übergang des Haushaltsjahres 2023 2024 sog. Haushaltsreste gebildet für Maßnahmen,r die Mittel im Haushalt 2023 veranschlagt waren, die aber in 2023 nicht mehr oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden konnten. Die Aufstellung der voraussichtlich zu bildenden HH Reste ist ebenfalls als Anlage beigefügt. 

r die Erweiterung des Rathauses sind für das Haushaltsjahr 2024 Baukosten in Höhe von 1 Mio. Euro eingeplant. Investitionen im Bereich Feuerwehr sind für 2024 in Höhe von 1.542.200 Euro geplant. Zusätzlich werden 1.3 Mio. Euro für die Erstellung eines Logistikzentrums der Samtgemeindefeuerwehr eingeplant.

 

r das Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditaufnahme über 2 Mio. Euro eingeplant sowie die zugehörige fiktive Tilgung und die fiktiven Zinsen.

 


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt den Erlass der vorgelegten Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des vorgelegten Stellenplans.
 

Stammbaum:
SG/2023/233 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/227 BV   Haushaltsansätze 2024 für die Schulen   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/228 BV   Haushaltsansätze 2024 - Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/253 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/255 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-01 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-02 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde