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Vorlage - SG/2023/233 BV  

Betreff: Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
26.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Inhaltsverzeichnis 2024  
HH-Satzung 2024  
Vorbericht 2024  
Vorbericht - SG-Umlage Tortendiagramm  
Daten der Haushaltswirtschaft 2024  
Übersicht VE 2024  
Übersicht Verbindlichkeiten  
Beteiligungsbericht 2024  
Teilhaushalts-Querschnitt 2024  
Samtgemeinde Sottrum 2014 - Bilanz kurz  
Gesamtproduktplan 2024  
Teilhaushaltsplan 2024  
Stellenplan 2024  

Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2024 zum 13. Mal als produktorientierter Haushalt nach dem doppischen Haushaltsrecht vorgelegt.

 

Hinweis:

Sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt sind die Werte für den Ansatz 2023 die Werte des beschlossenen Haushalts 2023 ohne die Korrekturen durch den Nachtragshaushalt. Die beschlossene Satzung ist noch nicht rechtskräftig und wird dann voraussichtlich zur Beschlussfassung im Dezember 2023 dann angepasst werden.

 

In dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung wurden 15.826.400 € ordentliche Erträge und 15.818.400 € ordentliche Aufwendungen veranschlagt, sodass die Samtgemeinde einen Überschuss von 8.000 € im ordentlichen Ergebnis ausweist.

 

Die neue Steuerkraftmesszahl als Grundlage für die Berechnung der Samtgemeindeumlage und die Aufteilung der Schlüsselzuweisung ist seit dem 02.10.2023 final berechnet. Sie beträgt 17.085.029 €, ist also gestiegen.

 

Maßgeblich ist der Ergebnis-Überschuss auf die Samtgemeindeumlage zurückzuführen. Diese wurde im Entwurf mit 37,8 v. H. der errechneten Steuerkraftmesszahl von 17.085.029 € veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung von 4,3 Punkten gegenüber dem Nachtrag 2023. Veranschlagt wurden demnach 6.458.100 €, mithin 40,8 % der Erträge der Samtgemeinde. Das wird notwendig, da aufgrund der hohen Steuerkraftmesszahl die der Samtgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden zugewiesene Schlüsselzuweisung für 2024 voraussichtlich um rd. 1.48 Mio. € geringer ausfallen wird.

Die Kreisumlage wurde mit 44,0 v. H. (von 90 %) der Schlüsselzuweisung veranschlagt.

 

Maßgebliche Veränderungen haben sich unter anderem im Bereich der Personalkosten ergeben, wo mit einer Steigerung von 694.000 € bzw. rd. 14 % gegenüber 2023 insbesondere die Tariferhöhung zum 01.03.2024 berücksichtigt wurde. Gegenüber dem Nachtrag steigt diese Differenz auf 861.300 € bzw. rd. 18 %. (Der Nachtrag konnte schon unbesetzte Stellen berücksichtigen, für 2024 sind alle Stellen mit einer hundertprozentigen Besetzung zu kalkulieren).  Die Personalkosten sind im Haushalt 2024 wieder auf alle Produkte verteilt worden, so dass eine Vergleichbarkeit in den einzelnen Produkten nicht gegeben ist.

 

Das Stellenvolumen ist nur geringfügig erhöht worden. Zum einen um 0,26 Stellen für den Bereich GesundRegion. Die Geschäftsstelle liegt seit der neuen Förderperiode in den Händen der Samtgemeinde und wird überwiegend durch die beteiligten Kommunen refinanziert. Zum anderen ist er um 0,23 Stellen im Bereich Samtgemeinbücherei erhöht worden, um der stetig wachsende Inanspruchnahme des Angebots Rechnung zu tragen.

Ferner wird pro Ausbildungsjahr für Verwaltungsfachangestellte mit einem Ausbildungsplatz gerechnet, sodass die Ausbildungsstellen auf insgesamt 3,0 Stellen erhöht worden sind. Die Personalbedarfe in den letzten beiden Jahren zeigen deutlich das Fachkräftemangel im Bereich kommunaler Verwaltungen herrscht und nur durch kontinuierliche Ausbildung dem etwas entgegengesteuert werden kann.

 

Eine weitere maßgebliche Änderung ist die Verringerung der Transferaufwendungen um rd. 1 Mio. €. Das ist zum größten Teil auf die Folgeeffekte der hohen Steuerkraftzahl zurückzuführen. Durch diese sinkt wie bereits geschildert auch die Schlüsselzuweisung. Dadurch kann die Samtgemeinde entsprechend weniger Schlüsselzuweisung an die Gemeinden weiterleiten, weshalb dieser Anteil für 2024 um 446.500 € auf 1.013.700 € sinkt.

Da die Kreisumlage auf Basis der Schlüsselzuweisung berechnet wird, sinkt diese für die Samtgemeinde im Jahr 2024 um 585.400 € auf 1.329.300 €.
 

Im Bereich der Investitionstätigkeit schlagen insbesondere zu Buche der Neubau des Rathauses mit erwarteten Auszahlungen von ca. 1 Mio. € in 2024 (sowie weiteren in Folgejahren), die Herstellung eines Logistikzentrums für die Feuerwehr mit 1,45 Mio. €, die Erneuerung der Abwasser-Druckrohrleitung „An der Weide“ mit 500.000 € und die Übernahme der Kosten für den Breitbandausbau „Erschließung grauer Flecken“ mit 504.000 € sowie diverse „kleinere“ Maßnahmen wie der Erwerb eines Grundstückes für und die Errichtung eines Grünabfallsammelplatzes (120.000 €), die Erschließung des Baugebietes in Bötersen (230.000 €) oder die Erneuerung der Schaltanlagen bei den Schmutzwasserpumpwerken (100.000 €), sodass in der Summe mit Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 5.724.500 € gerechnet wird. Dem gegenüber stehen Einzahlungen in Höhe von 1.350.900 €, woraus ein Fehlbetrag von 4.373.600 € entsteht.

 

Darüber hinaus können gem. § 20 Abs. 1 KomHKVO Ermächtigungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren übertragen werden, sofern mit der Umsetzung vor Ablauf des übernächsten Haushaltsjahres begonnen wurde. (sog. „Haushaltsreste“)

Von einer Nutzung dieses Mechanismus wurde bisher abgesehen, da ein Nachweis der Haushaltsreste erst mit dem Jahresabschluss erfolgen muss. Um diesen aktuell noch bestehenden zeitlichen Versatz auszugleichen, werden die gebildeten Reste in einer Mitteilungsvorlage bekannt gegeben werden.

 

Aktuell sind die Jahresabschlüsse der Samtgemeinde bis einschließlich 2014 vollständig erledigt. Die weiteren Abschlüsse bis 2016 liegen dem Rechnungsprüfungsamt zur Überprüfung vor. Aufgrund der Mitteilung der Kommunalaufsicht, dass auch genehmigungsfreie Haushaltssatzungen abgewiesen werden können, falls der zeitliche Versatz zwischen vorliegendem Jahresabschluss und aktuellem Planjahr zu groß wird, wird nun zunächst die „Lücke“ zwischen den Gemeinden geschlossen und dann jahresweise weiterbearbeitet. Dies führt dazu, dass der Jahresabschluss 2017 der Samtgemeinde zur Bearbeitung durch die Verwaltung erst in 2024 vorgesehen ist.

 

Der Fehlbetrag der Investitionstätigkeit kann teilweise durch die Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Für den verbleibenden Fehlbetrag ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.877.500 vorgesehen.
 


Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Jahr 2024 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.
 

Stammbaum:
SG/2023/233 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/227 BV   Haushaltsansätze 2024 für die Schulen   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/228 BV   Haushaltsansätze 2024 - Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/253 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/255 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-01 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-02 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde