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Vorlage - SG/2023/227 BV  

Betreff: Haushaltsansätze 2024 für die Schulen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2023/233 BV
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Vorberatung
09.11.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-10-19 Gesamtuebersicht Haushaltsansätze Grundschulen  
2023-10-19 Antrag Grundschulen auf zus. Budget für Veranst. v. 04.10.2023  
2023-06-19 Antrag der Grundschulen auf Bereitst. eines schulischen IT-Supports v. 13.06.2023  
2023-10-18 Antrag von Frau Marker wg. Erhoehung Zuschuss Schueleraustausch v. 18.10.2023  
2023-09-29 Antrag der Grundschule Ahausen Nachtrag_Antrag Haushalt 2024_Eingangsschild  

Sachverhalt:
 

Der Schulausschuss ist zuständig für folgende Produkte:

 

-          211001 Grundschule Ahausen (Haushalt S. 181 – 189)

-          211002 Grundschule Bötersen (Haushalt S. 190 – 198)

-          211003 Grundschule Horstedt (Haushalt S. 199 – 207)

-          211004 Außenstelle Morgenstern GS am Eichkamp (Haushalt S. 208 – 215)

-          211005 Grundschule am Eichkamp (Haushalt S. 216 – 224)

-          216001 Oberschule an der Wieste (Haushalt S. 225 – 234)

-          217001 Gymnasium Sottrum (Haushalt S. 235 – 245)

-          244001 Kreisschulbaukasse (Haushalt S. 84 – 88)

 

Gegenstand der Haushaltsberatungen sind alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen zu diesen Produkten.

 

Wie im letzten Jahr auch wurden bei den Grundschulen die Ansätze für Lehr- und Lenrmittel (Kto.: 427100) und Geschäftsaufwendungehn (Kto.: 443100) mit einem festen Berechnungsbetrag je Schülerin und Schüler (SuS) bzw. je SuS und Klasse berechnet. Diese Berechnung wurde im letzten Jahr auch erstmals für die Gebäudeunterhaltung (Kto.: 421100) und für geringwertige Vermögensgegenstände (Kto.: 422200) vorgenommen. Die Berechnungsbeträge und die sich daraus ergebenenen Gesamtbeträge können der anliegenden „Gesamtuebersicht Haushaltsansätze Grundschulen“ entnommen werden. Die Berechnungsbeträge und die sich daraus ergebenen Haushaltsansätze wurden bereits den Schulleitungen per E-Mail übermittelt.

 

Abweichend von der voran genannten Regelung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

 

  1. Grundschulen

Der Ansatz für die Kostenstelle 427100 bei den Grundschulen wurde auf Antrag der Grundschulen jeweils um 2.000,00 Euro für die Bezuschussung von schulischen Veranstaltungen erhöht.

 

 

 

  1. Grundschule am Eichkamp

Aufgrund der Erstellung des Schulentwicklungsplanes wurde der Unterhaltungsetat von vorher 55.100,00 Euro auf 20.000,00 Euro verringert, so dass an diesem Standort nur noch notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

 

Bei der Oberschule an der Wieste wurde ebenfalls aufgrund der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der Unterhaltungsetat von vorher 78.000,00 Euro auf 60.000,00 Euro gekürzt, so dass auch hier nur noch notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

 

Auf die Vorlage der einzelnen Anträge der Schulen wurde verzichtet.

 

Die Verwaltung entscheidet wie in den Vorjahren zusammen mit der jeweiligen Schulleitung nach Priorität der umzusetzenden Maßnahmen aus den vorliegenden Anträgen.

 

Schulsozialarbeit:

 

Die Ansätze für die Schulsozialarbeit an den Schulen der Samtgemeinde Sottrum sind vom Umfang und den Kosten unverändert im Haushalt 2024 aufgenommen worden und zwar

 

Aue Grundschule Ahausen      =   6 Stunden

Grundschule Bötersen      =   6 Stunden

wenzahnschule Grundschule Horstedt   = 11 Stunden

Grundschule am Eichamp mit Außenstelle Morgenstern  = 12 Stunden

Gymnasium Sottrum      =   8 Stunden

Oberschule an der Wieste     = 20 Stunden

 

Im Haushalt sind die Ansätze für die Schulsozialarbeit bei den Grundschulen in den Produkten 211001 bis 211005.429101, beim Gymnasium unter 217001.429101 und bei der Schule an der Wieste unter 216001.429101 veranschlagt. Landesseitig hat es keine Veränderung zur Finanzierung ergeben.

 

Die Vereinbarung mit der Sozialpädagogischen Familien- und Lebenshilfe e. V. (SoFa) über die Durchführung der Schulsozialarbeit in den Schulen der Samtgemeinde Sottrum wird dann nach Beschlussfassung zum Haushalt 2024 fortgeführt.

 

Die Tätigkeitsberichte zu der Schulsozialarbeit werden in einer derchsten Sitzungen des Schulausschusses im Jahr 2024 vorgestellt. Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung, die Entscheidung zur Fortführung und zum Umfang vor den Haushaltsberatungen vom Grunde her und dann unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit herbeizuführen, weil Veränderungen im Angebot nur mit entsprechend zeitlichem Vorlauf umsetzbar wären.

 

Systembetreuung:

 

Die Grundschulen haben mit Schreiben vom 13.06.2023 einen Antrag auf Bereitstellung eines schulischen IT-Supports gestellt. Aus personellen Gründen konnte dieser Antrag verwaltungssseitig noch nicht strukturell bearbeitet werden, so dass die weitere Bearbeitung 2024 erfolgen wird. Dies betrifft dann auch den IT-Support beim Gymnasium und bei der Oberschule an der Wieste. Hier sind insbesondere die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Verhältnis zum Land klar abzugrenzen. Das Land hat ganz aktuell seine Pläne zur Einführung der „Smarten Schulverwaltung Niedersachsen“ übermittelt. Perspektivisch möchte das MK mit „NEO Niedersachsen“ eine Softwarelösung bereitstellen, die auch für Schulträger u.a. bei der Anmeldung von SuS von Relevanz sein wird. Das Projekt befindet sich noch in einem frühen Stadium und wird durch eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern begleitet. Die bisherige Digitalisierung setzt bei der Ausstattung der Klassenräume aber auch bei den Endgeräten für SuS aber auch für die Lehrerschaft, also Landespersonal, an. Eine landesweite Festlegung zum IT Support ist bisher nicht getroffen worden, so dass die Schulträger hier noch sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Alle Beispiele zeigen aber, wie eng hier Landes und Schulträgerbereiche verzahnt sind und Entscheidungen zum Umfang von IT Support wesentliche Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt mit seinem Stellenplan haben.

 

Ausgleichszahlungen der Mitgliedsgemeinden für die Nutzung der samtgemeindeeigenen Turnhallen bei den Schulstandorten

 

Aufgrund der steigenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ist beabsichtigt, im Haushalt 2024 (Kto.: 348200) die Ausgleichszahlungen auf 5.000,00 Euro/je Sporteinheit (vorher: 2.500,00 Euro bzw. 3.500,00 Euro) anzuheben. Dies ist im Haushaltsentwurf mit aufgenommen worden. Weiterhin wird derzeit verwaltungsseitig noch geprüft, ob die Ausgleichszahlungen umsatzsteuerpflichtig sind. Derzeit sind im Haushalt nur die Nettobeträge dargestellt. Diese stellen sich wie folgt dar:

 

-          Gemeinde Ahausen:    5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)

1-fach-Turnhalle bei der GS Ahausen

 

-          Gemeinde Bötersen:    5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)

1-fach-Turrnhalle bei der GS Bötersen

 

-          Gemeinde Horstedt:    5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)

1-fach-Turnhalle bei der GS Horstedt

 

-          Gemeinde Sottrum  35.000,00 Euro (vorher: 16,000,00 Euro)

1-fach-Turnhalle bei der GS am Eichkamp

2-fach-Turnhalle beim Sz-Süd

3-fach-Turnhalle bei der OBS Sottrum

1-fach-Turnhalle bei der OBS Sottrum

 

Schulverpflegung:

 

Derzeit müssen die SuS der Oberschule für das Mittagessen einen Preis von 3,35 Euro (brutto) bezahlen. Dieser Preis ist seitens der Firma TI-Menü-Service aufgrund der gestiegenen Kosten nicht mehr tragbar und wird ab dem 01.11.2023 auf 4,00 Euro (brutto) erhöht. Dieser Preis wird ebenfalls für das Gymnasium veranschlagt, welches den Mensabetrieb ab dem 01.11.2023 mit TI-Menü-Service beginnen wird. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) übernimmt für das Gymnasium weiterhin einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Essen, d.h. die SuS des Gymnasiums müssen lediglich einen Betrag von 3,00 Euro pro Essen bezahlen. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und einen einheitlichen Preis zu gewährleisten, sollte die Samtgemeinde ebenfalls einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Essen für die SuS der Oberschule übernehmen. Es wird ein Verkauf von 10.000 Euro Essen pro Jahr geschätzt, wodurch Gesamtkosten in Höhe von 40.000,00 Euro (216001.427101) entstehen. Hiervon werden 30.000,00 Euro (216001.346101) eingenommen und die Differenz in Höhe von 10.000,00 Euro gilt als Zuschuss. Der Zuschuss soll ab dem 01.01.2024 übernommen werden.

 

 

 

 

Partnerschaften:

Frau Marker von der Schule an der Wieste, OBS Sottrum hat mit Schreiben vom 18.10.2023 einen Antrag auf Bezuschussung der Austauschfahrten in unsere Partnergemeinde Sauveterre de Guyenne in Höhe von 50,00 Euro pro SuS beantragt (vorher lag der Zuschuss bei 25,00 Euro pro SuS). Bei durchschnittlich 20 SuS, die von der OBS und dem Gymnasium teilnehmen werden, ergibt dies einen jährlichen Betrag von 1.000,00 Euro. Dieser wird hälftig auf die Kostenstelle Zuschüsse für Klassenfahrten 216001.427103 für die OBS und 217001.427103 für das Gymnasium aufgeteilt. Somit verändert sich der Ansatz bei der OBS von 1.500,00 Euro auf 2.000,00 Euro und beim Gymnasium von 3.000,00 Euro auf 3.500,00 Euro.

 

Antworten zu den Anfragen aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung am 26.10.2023:

 

  1. 211001 – Grundschule Ahausen – Austausch Eingangsschild

Die Grundschule Ahausen hat mit Schreiben vom 29.09.2023 einen Antrag auf Erneuerung und Montage des Eingangsschildes gestellt. Die Begründung hierfür kann aus dem anliegenden Antrag entnommen werden.

Für die Anschaffung von jeweils 2 Schilder für die OBS Sottrum und für die Bücherei Sottrum im Jahr 2022 stellten sich die Kosten wie folgt dar:

 

OBS Sottrum   = 1.029,35 Euro brutto

Bücherei   = 1.106,70 Euro brutto

 

 Material: 3 mm + 6 mm Aluminiumverbundplatte weiß, Abstandhalter Edelstahl

 

  1. 211003 – GS Horstedt – Installation einer Lautsprecheranlage

Auf Anfrage der Schule, ob die Möglichkeit besteht die Sprachdurchsagen, Alarmierungen und die Pausenklingel über das Hausnetzwerk laufen zu lassen, wurde ein Angebot bei einer Fachfirma abgefordert und im investiven Haushalt 2024 unter 211003.787300 (Inv.-Nr.: 211003-24-004) ein Ansatz in Höhe von 19.400,00 Euro eingestellt. Diese Maßnahme wird verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet.

 

  1. 211005 – Grundschule am Eichkamp – Anschaffung eines Seitenkipper-Anhängers

Die im investiven Haushalt unter 211005.783110 (Inv.-Nr.: 211005-24-001) eingestellte Anschaffung eines Seitenkipper-Anhängers mit Auffahrtrampen ist verwaltungsseitig sinnvoll (10.000,00 Euro), da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass gerade für die Schulen der Samtgemeinde Sottrum ein Anhänger für die gegenseitige Unterstützung benötigt wird. Der Standort des Anhängers ist bei der Grundschule am Eichkamp und wird hauptsächlich vom Hausmeister der Grundschule am Eichkamp, der auch für die Unterstützung der Hausmeister bei den anderen Schulen eingeteilt ist, genutzt.

 

  1. 217001 – Gymnasium Sottrum – Schaffung zusätzlicher Fluchtweg

Auf Antrag der Schule wurde im investiven Haushalt unter 217001.787100 (Inv.-Nr.: 217001-24-001) für die Schaffung eines zusätzlichen Fluchtweges ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 Euro eingestellt, da die Schule bei einer Evakuierungsübung festgestellt hat, dass ein zusätzlicher Fluchtweg zum Sportplatz den Weg verkürzen und den Schülerstrom entzerren würde, um somit die Zeit der Evakuierung aus dem Gebäude zu verkürzen. Aktuell gibt es nur einen Fluchtweg auf die benachbarte Sportanlage.

 

 

  1. 217001 – Benehmensherstellung mit dem Landkreis Rotenburg (Wümme) über die veranschlagten Maßnahmen

Mit E-Mail vom 20.10.2023 wurde der Landkreis Rotenburg (Wümme) über die geplanten Ansätze im Haushalt 2024 mit der Bitte um Benehmensherstellung in informiert.

 

  1. 244001 – Kreisschulbaukasse

Es wird verwaltunsseitig geprüft, wie sich die Kosten für die höheren Forderungen vom Landkreis Rotenburg darstellen. Dazu wird in der Sitzung berichtet.

 

  1. Turnhallen – LED-Umrüstung – Armortisationsberechnung

Verwaltungsseitig werden derzeit über die jetzigen Leuchtkörper (Art, Anzahl und Verbrauch, Durchschnittsleuchtzeit) Werte ermittelt, die dann dem Verbrauch der LED-Lampen gegenübergestellt werden.

 

Anlage(n):

 

-          Gesamtuebersicht Haushaltsansätze Grundschulen

-          Antrag der Grundschulen auf zusätzliches Budget für Veranstaltungen vom 04.10.2023

-          Antrag der Grundschulen auf Bereitstellung eines schulischen IT-Supports vom 13.06.2023

-          Antrag von Frau Marker von der Schule an der Wieste, OBS Sottrum, vom 18.10.2023 auf Erhöhung des Zuschusses für den Schüleraustausch

-          Antrag der Grundschule Ahausen Nachtrag_Antrag Haushalt 2024_Eingangsschild



 


 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Sottrum folgende Beschlussfassungen:

 

  1. Die im 1. Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Ansätze zu den Produkten 211001 (GS Ahausen), 211002 (Grundschule Bötersen), 211003 (GS Horstedt), 211004 (Außenstelle Morgenstern der Grundschule am Eichkamp), 211005 (Grundschule am Eichkamp), 216001 (Oberschule an der Wieste), 217001 (Gymnasium Sottrum) und 244001 (Kreisschulbaukasse) unverändert/mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung.

 

  1. Der Schulausschuss verweist diese Empfehlung zur weiteren Beratung des Haushaltes 2024 in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung.

 



 

Stammbaum:
SG/2023/233 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/227 BV   Haushaltsansätze 2024 für die Schulen   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/228 BV   Haushaltsansätze 2024 - Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/253 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/255 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-01 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/233 BV-02 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde