Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2023/227 BV
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Sachverhalt:
Der Schulausschuss ist zuständig für folgende Produkte:
- 211001 Grundschule Ahausen (Haushalt S. 181 – 189)
- 211002 Grundschule Bötersen (Haushalt S. 190 – 198)
- 211003 Grundschule Horstedt (Haushalt S. 199 – 207)
- 211004 Außenstelle Morgenstern GS am Eichkamp (Haushalt S. 208 – 215)
- 211005 Grundschule am Eichkamp (Haushalt S. 216 – 224)
- 216001 Oberschule an der Wieste (Haushalt S. 225 – 234)
- 217001 Gymnasium Sottrum (Haushalt S. 235 – 245)
- 244001 Kreisschulbaukasse (Haushalt S. 84 – 88)
Gegenstand der Haushaltsberatungen sind alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen zu diesen Produkten.
Wie im letzten Jahr auch wurden bei den Grundschulen die Ansätze für Lehr- und Lenrmittel (Kto.: 427100) und Geschäftsaufwendungehn (Kto.: 443100) mit einem festen Berechnungsbetrag je Schülerin und Schüler (SuS) bzw. je SuS und Klasse berechnet. Diese Berechnung wurde im letzten Jahr auch erstmals für die Gebäudeunterhaltung (Kto.: 421100) und für geringwertige Vermögensgegenstände (Kto.: 422200) vorgenommen. Die Berechnungsbeträge und die sich daraus ergebenenen Gesamtbeträge können der anliegenden „Gesamtuebersicht Haushaltsansätze Grundschulen“ entnommen werden. Die Berechnungsbeträge und die sich daraus ergebenen Haushaltsansätze wurden bereits den Schulleitungen per E-Mail übermittelt.
Abweichend von der voran genannten Regelung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Grundschulen
Der Ansatz für die Kostenstelle 427100 bei den Grundschulen wurde auf Antrag der Grundschulen jeweils um 2.000,00 Euro für die Bezuschussung von schulischen Veranstaltungen erhöht.
- Grundschule am Eichkamp
Aufgrund der Erstellung des Schulentwicklungsplanes wurde der Unterhaltungsetat von vorher 55.100,00 Euro auf 20.000,00 Euro verringert, so dass an diesem Standort nur noch notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
Bei der Oberschule an der Wieste wurde ebenfalls aufgrund der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der Unterhaltungsetat von vorher 78.000,00 Euro auf 60.000,00 Euro gekürzt, so dass auch hier nur noch notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
Auf die Vorlage der einzelnen Anträge der Schulen wurde verzichtet.
Die Verwaltung entscheidet – wie in den Vorjahren – zusammen mit der jeweiligen Schulleitung nach Priorität der umzusetzenden Maßnahmen aus den vorliegenden Anträgen.
Schulsozialarbeit:
Die Ansätze für die Schulsozialarbeit an den Schulen der Samtgemeinde Sottrum sind vom Umfang und den Kosten unverändert im Haushalt 2024 aufgenommen worden und zwar
Aue Grundschule Ahausen = 6 Stunden
Grundschule Bötersen = 6 Stunden
Löwenzahnschule Grundschule Horstedt = 11 Stunden
Grundschule am Eichamp mit Außenstelle Morgenstern = 12 Stunden
Gymnasium Sottrum = 8 Stunden
Oberschule an der Wieste = 20 Stunden
Im Haushalt sind die Ansätze für die Schulsozialarbeit bei den Grundschulen in den Produkten 211001 bis 211005.429101, beim Gymnasium unter 217001.429101 und bei der Schule an der Wieste unter 216001.429101 veranschlagt. Landesseitig hat es keine Veränderung zur Finanzierung ergeben.
Die Vereinbarung mit der Sozialpädagogischen Familien- und Lebenshilfe e. V. (SoFa) über die Durchführung der Schulsozialarbeit in den Schulen der Samtgemeinde Sottrum wird dann nach Beschlussfassung zum Haushalt 2024 fortgeführt.
Die Tätigkeitsberichte zu der Schulsozialarbeit werden in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses im Jahr 2024 vorgestellt. Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung, die Entscheidung zur Fortführung und zum Umfang vor den Haushaltsberatungen vom Grunde her und dann unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit herbeizuführen, weil Veränderungen im Angebot nur mit entsprechend zeitlichem Vorlauf umsetzbar wären.
Systembetreuung:
Die Grundschulen haben mit Schreiben vom 13.06.2023 einen Antrag auf Bereitstellung eines schulischen IT-Supports gestellt. Aus personellen Gründen konnte dieser Antrag verwaltungssseitig noch nicht strukturell bearbeitet werden, so dass die weitere Bearbeitung 2024 erfolgen wird. Dies betrifft dann auch den IT-Support beim Gymnasium und bei der Oberschule an der Wieste. Hier sind insbesondere die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Verhältnis zum Land klar abzugrenzen. Das Land hat ganz aktuell seine Pläne zur Einführung der „Smarten Schulverwaltung Niedersachsen“ übermittelt. Perspektivisch möchte das MK mit „NEO Niedersachsen“ eine Softwarelösung bereitstellen, die auch für Schulträger u.a. bei der Anmeldung von SuS von Relevanz sein wird. Das Projekt befindet sich noch in einem frühen Stadium und wird durch eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern begleitet. Die bisherige Digitalisierung setzt bei der Ausstattung der Klassenräume aber auch bei den Endgeräten für SuS aber auch für die Lehrerschaft, also Landespersonal, an. Eine landesweite Festlegung zum IT Support ist bisher nicht getroffen worden, so dass die Schulträger hier noch sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Alle Beispiele zeigen aber, wie eng hier Landes und Schulträgerbereiche verzahnt sind und Entscheidungen zum Umfang von IT Support wesentliche Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt mit seinem Stellenplan haben.
Ausgleichszahlungen der Mitgliedsgemeinden für die Nutzung der samtgemeindeeigenen Turnhallen bei den Schulstandorten
Aufgrund der steigenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ist beabsichtigt, im Haushalt 2024 (Kto.: 348200) die Ausgleichszahlungen auf 5.000,00 Euro/je Sporteinheit (vorher: 2.500,00 Euro bzw. 3.500,00 Euro) anzuheben. Dies ist im Haushaltsentwurf mit aufgenommen worden. Weiterhin wird derzeit verwaltungsseitig noch geprüft, ob die Ausgleichszahlungen umsatzsteuerpflichtig sind. Derzeit sind im Haushalt nur die Nettobeträge dargestellt. Diese stellen sich wie folgt dar:
- Gemeinde Ahausen: 5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)
1-fach-Turnhalle bei der GS Ahausen
- Gemeinde Bötersen: 5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)
1-fach-Turrnhalle bei der GS Bötersen
- Gemeinde Horstedt: 5.000,00 Euro (vorher: 3.500,00 Euro)
1-fach-Turnhalle bei der GS Horstedt
- Gemeinde Sottrum 35.000,00 Euro (vorher: 16,000,00 Euro)
1-fach-Turnhalle bei der GS am Eichkamp
2-fach-Turnhalle beim Sz-Süd
3-fach-Turnhalle bei der OBS Sottrum
1-fach-Turnhalle bei der OBS Sottrum
Schulverpflegung:
Derzeit müssen die SuS der Oberschule für das Mittagessen einen Preis von 3,35 Euro (brutto) bezahlen. Dieser Preis ist seitens der Firma TI-Menü-Service aufgrund der gestiegenen Kosten nicht mehr tragbar und wird ab dem 01.11.2023 auf 4,00 Euro (brutto) erhöht. Dieser Preis wird ebenfalls für das Gymnasium veranschlagt, welches den Mensabetrieb ab dem 01.11.2023 mit TI-Menü-Service beginnen wird. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) übernimmt für das Gymnasium weiterhin einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Essen, d.h. die SuS des Gymnasiums müssen lediglich einen Betrag von 3,00 Euro pro Essen bezahlen. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und einen einheitlichen Preis zu gewährleisten, sollte die Samtgemeinde ebenfalls einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Essen für die SuS der Oberschule übernehmen. Es wird ein Verkauf von 10.000 Euro Essen pro Jahr geschätzt, wodurch Gesamtkosten in Höhe von 40.000,00 Euro (216001.427101) entstehen. Hiervon werden 30.000,00 Euro (216001.346101) eingenommen und die Differenz in Höhe von 10.000,00 Euro gilt als Zuschuss. Der Zuschuss soll ab dem 01.01.2024 übernommen werden.
Partnerschaften:
Frau Marker von der Schule an der Wieste, OBS Sottrum hat mit Schreiben vom 18.10.2023 einen Antrag auf Bezuschussung der Austauschfahrten in unsere Partnergemeinde Sauveterre de Guyenne in Höhe von 50,00 Euro pro SuS beantragt (vorher lag der Zuschuss bei 25,00 Euro pro SuS). Bei durchschnittlich 20 SuS, die von der OBS und dem Gymnasium teilnehmen werden, ergibt dies einen jährlichen Betrag von 1.000,00 Euro. Dieser wird hälftig auf die Kostenstelle Zuschüsse für Klassenfahrten 216001.427103 für die OBS und 217001.427103 für das Gymnasium aufgeteilt. Somit verändert sich der Ansatz bei der OBS von 1.500,00 Euro auf 2.000,00 Euro und beim Gymnasium von 3.000,00 Euro auf 3.500,00 Euro.
Antworten zu den Anfragen aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung am 26.10.2023:
- 211001 – Grundschule Ahausen – Austausch Eingangsschild
Die Grundschule Ahausen hat mit Schreiben vom 29.09.2023 einen Antrag auf Erneuerung und Montage des Eingangsschildes gestellt. Die Begründung hierfür kann aus dem anliegenden Antrag entnommen werden.
Für die Anschaffung von jeweils 2 Schilder für die OBS Sottrum und für die Bücherei Sottrum im Jahr 2022 stellten sich die Kosten wie folgt dar:
OBS Sottrum = 1.029,35 Euro brutto
Bücherei = 1.106,70 Euro brutto
Material: 3 mm + 6 mm Aluminiumverbundplatte weiß, Abstandhalter Edelstahl
- 211003 – GS Horstedt – Installation einer Lautsprecheranlage
Auf Anfrage der Schule, ob die Möglichkeit besteht die Sprachdurchsagen, Alarmierungen und die Pausenklingel über das Hausnetzwerk laufen zu lassen, wurde ein Angebot bei einer Fachfirma abgefordert und im investiven Haushalt 2024 unter 211003.787300 (Inv.-Nr.: 211003-24-004) ein Ansatz in Höhe von 19.400,00 Euro eingestellt. Diese Maßnahme wird verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet.
- 211005 – Grundschule am Eichkamp – Anschaffung eines Seitenkipper-Anhängers
Die im investiven Haushalt unter 211005.783110 (Inv.-Nr.: 211005-24-001) eingestellte Anschaffung eines Seitenkipper-Anhängers mit Auffahrtrampen ist verwaltungsseitig sinnvoll (10.000,00 Euro), da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass gerade für die Schulen der Samtgemeinde Sottrum ein Anhänger für die gegenseitige Unterstützung benötigt wird. Der Standort des Anhängers ist bei der Grundschule am Eichkamp und wird hauptsächlich vom Hausmeister der Grundschule am Eichkamp, der auch für die Unterstützung der Hausmeister bei den anderen Schulen eingeteilt ist, genutzt.
- 217001 – Gymnasium Sottrum – Schaffung zusätzlicher Fluchtweg
Auf Antrag der Schule wurde im investiven Haushalt unter 217001.787100 (Inv.-Nr.: 217001-24-001) für die Schaffung eines zusätzlichen Fluchtweges ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 Euro eingestellt, da die Schule bei einer Evakuierungsübung festgestellt hat, dass ein zusätzlicher Fluchtweg zum Sportplatz den Weg verkürzen und den Schülerstrom entzerren würde, um somit die Zeit der Evakuierung aus dem Gebäude zu verkürzen. Aktuell gibt es nur einen Fluchtweg auf die benachbarte Sportanlage.
- 217001 – Benehmensherstellung mit dem Landkreis Rotenburg (Wümme) über die veranschlagten Maßnahmen
Mit E-Mail vom 20.10.2023 wurde der Landkreis Rotenburg (Wümme) über die geplanten Ansätze im Haushalt 2024 mit der Bitte um Benehmensherstellung in informiert.
- 244001 – Kreisschulbaukasse
Es wird verwaltunsseitig geprüft, wie sich die Kosten für die höheren Forderungen vom Landkreis Rotenburg darstellen. Dazu wird in der Sitzung berichtet.
- Turnhallen – LED-Umrüstung – Armortisationsberechnung
Verwaltungsseitig werden derzeit über die jetzigen Leuchtkörper (Art, Anzahl und Verbrauch, Durchschnittsleuchtzeit) Werte ermittelt, die dann dem Verbrauch der LED-Lampen gegenübergestellt werden.
Anlage(n):
- Gesamtuebersicht Haushaltsansätze Grundschulen
- Antrag der Grundschulen auf zusätzliches Budget für Veranstaltungen vom 04.10.2023
- Antrag der Grundschulen auf Bereitstellung eines schulischen IT-Supports vom 13.06.2023
- Antrag von Frau Marker von der Schule an der Wieste, OBS Sottrum, vom 18.10.2023 auf Erhöhung des Zuschusses für den Schüleraustausch
- Antrag der Grundschule Ahausen Nachtrag_Antrag Haushalt 2024_Eingangsschild
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Sottrum folgende Beschlussfassungen:
- Die im 1. Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Ansätze zu den Produkten 211001 (GS Ahausen), 211002 (Grundschule Bötersen), 211003 (GS Horstedt), 211004 (Außenstelle Morgenstern der Grundschule am Eichkamp), 211005 (Grundschule am Eichkamp), 216001 (Oberschule an der Wieste), 217001 (Gymnasium Sottrum) und 244001 (Kreisschulbaukasse) unverändert/mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung.
- Der Schulausschuss verweist diese Empfehlung zur weiteren Beratung des Haushaltes 2024 in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung.
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