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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mi, 07.07.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft am 17.06.2020  
SI/GS/2020/0013  
     
     
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft am 14.04.2021  
SI/GS/2021/0008  
     
     
Ö 5  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Sägewerks nördlich der Feldstraße in Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
GS/2021/055 BV  
Ö 6  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Grundstücks "Am Eichkamp 2" in Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
GS/2021/054 BV  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Uhlenkampsweg II" von Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, 2. Beratung  
GS/2020/055-02 BV  
    VORLAGE
   
 

Der Verwaltungsausschuss bestätigt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aus seiner Sitzung vom 22.02.2021. Das Angebot über „Sonderbaugrundstücke 50+“ wird über die Grundstücksverkaufsbedingungen geregelt.

 

   
    07.07.2021 - Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
    Ö 7 - 
   

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss bestätigt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aus seiner Sitzung vom 22.02.2021 unter Berücksichtigung nachstehender Ergänzungen:

 

1. Im dwestlichen Bereich wird ein WA4 festgesetzt mit einer Grundstücksgröße von 400 bis 500 m². Die Dachneigung wird mit mindestens 20° und die Firsthöhe mit maximal 7 Metern festgesetzt. Die Grundflächenzahl darf für Nebenanlagen überschritten werden.

 

2. Entlang der Westseite wird ein WA 5 festgesetzt mit einer Mindestgrundstücksgröße von 800m² bzw. 450m²r eine Doppelhaushälfte.

 

 Das Angebot über „Sonderbaugrundstücke 50+“ wird über die Grundstücksverkaufsbedingungen geregelt.

 

 Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

1

Enthaltung

 

   
    07.07.2021 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum
    N 4 - 
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Umgestaltung des Eichparks in Sottrum  
GS/2020/031-01 BV  
Ö 9  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde        
Ö 10  
Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder        
Ö 11  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde