Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/055 BV
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Nutzungsänderung der ehemaligen Sägerei sind Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung im Interesse Eigentümer und der betroffenen Nachbarn umfassend aufgeklärt werden sollten. Diese Erörterung soll in Abstimmung mit den Eigentümern der Grundstücke des Geländes im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, in diesem Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer zukunftsorientierten Nachnutzung des ehemaligen Sägewerks unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen zu schaffen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt auch weiterhin über die Feldstraße bzw. der Alten Dorfstraße. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Sottrum stellt in diesem Bereich eine gewerbliche Baufläche dar.
Damit die weitere Planung vorangetrieben werden kann, wird in diesem ersten Schritt zunächst ein Aufstellungsbeschlusses gefasst. Für das weitere Verfahren wird ein Planungsbüro bestellt. Der hierfür erforderliche Honoraraufwand ist von den Eigentümern zu tragen.
a) Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Bereich des ehemaligen Sägewerks einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 75 und trägt die Bezeichnung „Alte Sägerei“.
b) Die Eigentümer der Grundstücke tragen die anfallenden Planungskosten.
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