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Vorlage - GS/2021/055 BV-05 BV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.07.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Alte Sägerei“ von Sottrum beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Verfahrens zur frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen vorgelegt. Diese Stellungnahmen sind in dem neuen Planentwurf bzw. der Planbegründung eingearbeitet.
Am 22.02.2022 tagte der VA, bei dem nachstehende Änderungen in der Planung zur Alten Sägerei gewünscht wurden:
- Erhöhung der GRZ auf 0,5
- Vollgeschossigkeit auf 2 festsetzen
Die Bäume auf dem Flurstück 158/17 (s. Anhang) sollten hinsichtlich eines potenziellen Schutzstatus noch einmal beurteilt werden, damit diese eventuell bestehen bleiben können
Für die 4 Eichen sind gem. dem Merkblatt für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Gehölzfällungen des Landkreises Rotenburg Wümme 17 standortgerechte Hochstämme zu pflanzen. Diese sollten zudem einen ausreichenden Abstand von ca. 8 m zueinander aufweisen, so dass eine erhebliche Fläche des Grundstücks beansprucht würde.
Das Planungsbüro MOR schlägt eine Festsetzung wie folgt vor:
„Der auf der Planzeichnung nachrichtlich dargestellte Eichenbestand darf im Zuge von Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden und ist dann gem. dem Merkblatt für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Gehölzfällungen des Landkreises Rotenburg Wümme auszugleichen.
Zuvor ist eine Fällgenehmigung bei der Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg Wümme einzuholen. Die erforderliche Kompensation ist der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg in einem Lageplan, in dem Art, Anzahl und Qualität der Gehölze benannt sind, nachzuweisen, bevor Baumfällungen erfolgen dürfen.“
Damit wird hinreichend sichergestellt, dass die Bäume bei einer Fällung im Zuge von Baumaßnahmen auszugleichen sind. Ansonsten sind sie zu erhalten.
Für den vorliegenden Entwurf kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB ein Verfahren zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Gleichzeitig werden Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt ( § 4 Abs. 2 BauGB).
Aufgrund der umfassenden Vorabstimmung mit den Behörden, halte ich es für möglich, beide Verfahren nach § 4a BauGB parallel laufen zu lassen.
a) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf gemäß der aufgeführten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 75 „Alte Sägerei“ von Sottrum zu.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
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