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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Sägewerks nördlich der Feldstraße in Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
GD Bahrenburg informiert, dass bzgl. der Lärmbelästigung Kontakt mit dem derzeitigen Betreiber Muschalle aufgenommen worden ist. Er betont die Wichtigkeit, die übrigen Anwohner vor Lärmbelästigung zu schützen. Hierzu sollen Regeln aufgestellt werden.
VA Behrens informiert, dass bei Erbauung des Sägewerkes noch keine weitere Bebauung im Umfeld vorgesehen war. Diese ist erst nach Stilllegung des Sägewerkes erfolgt.
Vors. Figgen weist darauf hin, dass es für dieses Gebiet noch keinen B-Plan gibt. Daher kann der Betrieb im alten Sägewerk weitergeführt werden.
AM Zbytni ist der Meinung, dass es sich bei diesem Areal um ein Mischgebiet handelt.
VA Behrens erläutert, dass der Flächennutzungsplan hier eine Gewerbefläche darstellt. Ein Teil ist Mischgebiet und ein Teil Dorfgebiet.
AM Oetjen weist auf die Problematik der Regenentwässerung hin. Er fordert für die Aufstellung des B-Plans die Festlegung, dass die Entwässerung auf dem jeweiligen Grundstück zu erfolgen hat.
GD Bahrenburg weist darauf hin, dass in den Hallen kein Sägewerkbetrieb mehr durchgeführt wird. Im B-Plan werden Regelungen getroffen, die auch für den jetzigen Betreiber verpflichtend sein werden. Weiterhin soll durch das Aufstellen des B-Planes eine Gefährdung für die Bebauung im Norden von Sottrum verhindert werden.
AM Gässler bezweifelt, dass sich durch Aufstellung eines B-Planes die Verkehrssituation entspannt.
Abstimmungsergebnis:
7 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
a) Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Bereich des ehemaligen Sägewerks einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 75 und trägt die Bezeichnung „Alte Sägerei“.
Die Eigentümer der Grundstücke tragen die anfallenden Planungskosten.