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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Grundstücks "Am Eichkamp 2" in Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mi, 07.07.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2021/054 BV Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Grundstücks "Am Eichkamp 2" in Sottrum
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
 
Wortprotokoll

AM Plaschke nimmt aufgrund von Befangenheit an folgender Beratung nicht teil.

 

AM Brandt ist der Meinung, dass die Investoren nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde handeln müssen. Diese planen aktuell nach ihren eigenen Vorgaben und Wünschen. Er findet die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Investoren unangebracht.

 

GD Bahrenburg ist über den in der Rotenburger Kreiszeitung veröffentlichten und durch die Investoren initiierten Zeitungsartikel verärgert, da dieser Unwahrheiten verbreitet hat. Es ist keine Verschleppung erfolgt. Die Investoren haben die Pläne eingereicht, über diese wurde abgestimmt und entschieden, bis zum Abschluss von Sottrum 2030 das Projekt ruhen zu lassen. Hierüber sind die Investoren informiert worden. Generell steht die Gemeinde Sottrum Investoren gegenüber immer positiv gegenüber. Im Interesse der Gemeinde Sottrum muss das durch die Verdichtung der Innenfläche vorprogrammierte Verkehrschaos größtmöglich vermieden werden. Ferner darf auch nicht der Bedarf an Wohnungen außer Acht gelassen werden. Die Regelungen werden nach Gemeindevorgabe umgesetzt und nicht nach Investorenwunsch.

AM Gässler weist darauf hin, dass der Landkreis den Bauantrag abgelehnt hat und daher die Angaben des besagten Zeitungsartikels hinsichtlich der Bauverhinderungsbehörde und unfähiger Ratsmitglieder unangebracht sind.

 

AM Helms findet es bedenklich, dass der vorgelegte Plan der Investoren die Nutzung von zum Grundstück gehörender Parkplätze als aber auch die Nutzung öffentlicher Parkplätze der Gemeinde von vornherein vorsieht. Er befürchtet eine katastrophale Parkplatzsituation wie es sie derzeit in der Lindenstraße gibt.

 

AM Oetjen verlangt eine grundsätzliche Klärung der Parkplatzvorgaben. Er weist darauf hin, dass nach den derzeitigen Vorgaben nicht nur die Investorenr die Infrastruktur zahlen müssen, sondern auch die Bürger und die Gemeinde Sottrum.

 

AM Brandt fordert die Zeitung auf, die verbreiteten Unwahrheiten in einem weiteren Zeitungsartikel richtig zu stellen und nimmt die Verwaltung in Schutz.

 

AM Zbytni macht den Vorschlag die Bürger zu befragen, wie das genutzte Gebiet ihrer Meinung nach beplant werden soll.

 

AM Oetjen weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Zweigeschossigkeit bereits einen B-Plan gibt.

 

AM Rosebrock regt zur Überlegung an, ob an dieser Stelle eine hohe Verdichtung mit PKW-Stellflächen gewünscht ist.

 

GD Bahrenburg weist darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit nur bei größtmöglicher Ausnutzung des Areals gegeben ist. Der Investor hat die Möglichkeit kleiner zu bauen, sodass sofort eine Genehmigung erteilt werden kann.                              

                                                                                    

VA Behrens informiert, dass nach dem bereits vorhandenen einfachen B-Plan der Investor seine Pläne nicht umsetzen kann.

 

GD Bahrenburg stellt fest, dass in Sottrum 2030 viele Dinge vorgesehen sind und diese dann als Werkzeug dienen sollen, um auf aktuelle Anfragen in Zukunft reagieren zu können.

 

AM Döll wünscht sich, dass die Anwohner in einer öffentlichen Sitzung über den bereits vorhandenen B-Plan informiert werden. Zusätzlich sollen sie über die Pläne der Investoren informiert werden. Seiner Meinung nach müssen Änderungen mit Sottrum 2030 vereinbar sein.

 

GD Bahrenburg erläutert, dass ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Dies gilt auch hinsichtlich einer eventuellen Änderung eines B-Plans. Über ein Gutachten soll abgeklärt werden, ob die gewünschten Änderungen umsetzbar sind. GD Bahrenburg fasst zusammen, dass als erste Option ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird oder als zweite Option die Information seitens der Gemeinde an den Investor herausgegeben wird seine Pläne anzupassen.

 

AM Rosebrock weist auf das generelle Problem hin, dass die Reihenfolge nicht eingehalten wird. Zuerst muss der passende B-Plan aufgestellt werden, an den sich im Anschluss die Bauwilligen bei der Bauplanung zu halten haben. Es kann nicht sein, dass für einen Investor der B-Plan passend geändert wird.

 

AM Zbytni möchte eine neue Beplanung dieses Gebietes anregen, die unabhängig vom Investor erstellt wird.

AM Brandt ist der Meinung, dass ein Kompromiss gefunden werden sollte, der sowohl dem Investor als auch der Gemeinde Sottrum gerecht wird.

 

GD Bahrenburg stellt fest, dass der Investor seiner Auskunft nach in allen Fraktionen vorgesprochen hat. Die Politik hat dem Investor ein falsches Signal gegeben. Die Bebauung muss ins Ortsbild passen und auch verkehrsrechtlich einwandfrei sein.

 

Vors. Figgen schlägt vor, den Tagesordnungspunkt als vorberaten mit in die nächste VA-Sitzung zu nehmen.

 

GD Bahrenburg geht mit diesem Vorschlag konform.

 

AM Rosebrock weist zur Beachtung auf die letzte B-Planänderung hin, in welcher die Traufhöhe von 7 Meter auf 7,70 Meter hochgesetzt worden ist.

 

Der Tagesordnungspunkt gilt als vorberaten und wird in der nächsten VA-Sitzung beschlossen.