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Vorlage - GS/2021/054 BV
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Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstücks „Am Eichkamp 2“ hat beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten zu errichten. Ein entsprechendes Baugesuch wurde beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eingereicht. Das Grundstück ist nicht mit einem qualifizierten Bebauungsplan überplant. Somit wird die Zulässigkeit des Vorhabens nach dem Bauzusammenhang der näheren Umgebung beurteilt. Das Vorhaben muss sich dazu nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Bauaufsichtsbehörde hat in diesem Zusammenhang ermittelt und ist zum Ergebnis gekommen, dass sich der geplante Gebäudekörper, insbesondere aufgrund der vorgesehenen Trauf- und Firsthöhen, nicht einfügt und somit die beantragte Baugenehmigung nicht ergehen wird. Der Bauherr hat daraufhin bei mir die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Die Gemeinde hatte das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erteilt. Damit nun eine entsprechende Baugenehmigung ergehen kann, bedarf es der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Planungsbedarf aus Sicht der Gemeinde begründet sich, aus der ortsbildprägende Lage des Grundstücks, deren städtebauliche Entwicklung hier geregelt werden soll.
Damit die weitere Planung vorangetrieben werden kann, wird in diesem ersten Schritt zunächst ein Aufstellungsbeschlusses gefasst. Für das weitere Verfahren wird ein Planungsbüro bestellt. Der hierfür erforderliche Honoraraufwand ist vom Eigentümer zu tragen.
a) Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Bereich des Grundstücks „Am Eichkamp 2“ einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 76 und trägt die Bezeichnung „Am Eichkamp 2“.
b) Die Eigentümer der Grundstücke tragen die anfallenden Planungskosten.
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