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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Uhlenkampsweg II" von Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, 2. Beratung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
GD Bahrenburg trägt den Sachstand vor.
Herr Lohreit von Instara stellt den Planungsentwurf vor.
AM Helms stellt fest, dass es einen Antrag gegeben hat, ein Stück der Fläche als 50+ auszuweisen und zu vermarkten. Er befürchtet nach kompletter Bebauung einen Nachzug von Familien, welche dann im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss untergebracht werden. Er vermisst die Aspekte des gestellten Antrages im Planungsentwurf von Herrn Lohreit.
GD Bahrenburg betont, dass die Möglichkeit besteht ein WA4 aufzustellen. Im Entwurf sind vier Grundstücke für 50+-Bewerber ausgewiesen. Bei Teilung von zweien dieser Grundstücke könnten noch zwei zusätzliche Plätze entstehen.
GD Bahrenburg möchte wissen, ob der Entwurf rechtssicher festgesetzt werden kann.
Herr Lohreit informiert, dass nur ein höherer Versiegelungsgrad und die obere Firsthöhe festgelegt werden können. Das Untersagen im Dachgeschoss Aufenthaltsräume zuzulassen ist rechtlich nicht möglich.
AM Helms weist darauf hin, dass behindertengerechte Bebauung gleichzeitig auch behindertengerechte und somit größere PKW-Stellflächen bedeutet.
GD Bahrenburg gibt zu bedenken, dass durch Einschränkung der Grundstücksgrößen und -verkäufe die Flexibilität der Bauherren eingeschränkt wird.
AM Helms möchte verhindern, dass auf die entstehenden Gebäude nachträglich ein Geschoss aufgesetzt werden kann.
Vors. Figgen stellt fest, dass bei Umsetzung des Antrages im Nachgang ein WA4 festgesetzt werden muss. Über den B-Plan ist die Umsetzung von 50+ nicht möglich, sondern nur über die Vergabe.
AM Oetjen hält die Einschränkungen nicht für gut und gibt bekannt, dem Antrag nicht zuzustimmen.
AM Plaschke kritisiert, dass ihm die Unterlagen gefehlt haben und er diese auch immer noch nicht erhalten hat. Er ist der Meinung, dass Herr Lohreit keine Neuerungen dargestellt hat und möchte wissen, was in den letzten vier Monaten erarbeitet wurde.
VA Behrens teilt mit, dass alle nötigen Unterlagen vorliegen, diese geprüft wurden und nach Abstimmung der Plan ausgelegt werden kann.
AM Plaschke teilt mit, dass er keinen Bericht über die Probebohrungen erhalten hat.
VA Behrens informiert, dass Vorberichte den AMn auch in der Vergangenheit nicht vorgelegt worden sind.
AM Plaschke ist der Meinung, dass die Verkehrssituation nicht geklärt ist.
GD Bahrenburg teilt mit, dass die nötigen Unterlagen vorliegen und bestätigt die Aussage von VA Behrens, dass die Unterlagen auch in der Vergangenheit nicht mitgeschickt wurden.
Herr Lohreit informiert, dass der Umweltbericht zu 90% fertiggestellt ist. Die restlichen 10% können erst nach Festlegung des Planes erstellt werden. Hierzu werden Kompensionsflächen erarbeitet. Es wurde in Zusammenarbeit mit der Bauleitplanung eine Verkehrssimulation erstellt. Er erläutert kurz anhand einer Modellrechnung den zu erwartenden Verkehr.
AM Plaschke ist weiterhin der Meinung, dass die Verkehrssitution nicht geklärt ist.
GD Bahrenburg stellt klar, dass eine möglicherweise notwendige Änderung der Infrastruktur zu Lasten der Investoren geht.
AM Döll möchte, dass die verkehrliche Gesamtbelastung geklärt wird. Ferner möchte er wissen, wie bei der Planung des Regenrückhaltebeckens vorgegangen wird.
GD Bahrenburg informiert, dass ein Regenrückhaltebecken aktuell aufgrund des Bodengutachtens kein Thema ist.
AM Oetjen möchte wissen, ob das Ergebnis der Probebohrungen eine Versiegelung zulassen.
VA Behrens informiert, dass bis auf den Süden dieses Gebietes die Ergebnisse der Bohrungen eine Versiegelung zulassen.
Am Oetjen fragt, ob bei einer Planung eines Regenrückhaltebeckens in der Zukunft neu ausgelegt werden muss.
VA Behrens informiert, dass hierzu eine Plangenehmigung unter Einhaltungserlaubnis vom WVV eingeholt wird.
VA Behrens stellt abschließend fest, dass die Traufhöhe außer Acht gelassen wird. Es wird in WA 4 eine Firsthöhe von maximal 7 Metern festgesetzt und die Dachneigung auf mindestens 20° festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
5 | Ja-Stimmen |
1 | Nein-Stimme |
1 | Enthaltung |
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss bestätigt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aus seiner Sitzung vom 22.02.2021 unter Berücksichtigung nachstehender Ergänzungen:
1. Im südwestlichen Bereich wird ein WA4 festgesetzt mit einer Grundstücksgröße von 400 bis 500 m². Die Dachneigung wird mit mindestens 20° und die Firsthöhe mit maximal 7 Metern festgesetzt. Die Grundflächenzahl darf für Nebenanlagen überschritten werden.
2. Entlang der Westseite wird ein WA 5 festgesetzt mit einer Mindestgrundstücksgröße von 800m² bzw. 450m² für eine Doppelhaushälfte.
Das Angebot über „Sonderbaugrundstücke 50+“ wird über die Grundstücksverkaufsbedingungen geregelt.