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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mi, 14.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
Anlagen:
2021-04-14- Präsentation B. P. u. W.  

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft am 22.02.2021  
SI/GS/2021/0001  
     
     
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft am 15.03.2021  
SI/GS/2021/0003  
     
     
Ö 5  
Enthält Anlagen
Sottrum 2030 / Maßnahmenkatalog  
Enthält Anlagen
GS/2021/028 BV   geändert beschlossen
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion auf Sanierung der Wassermühle in Stuckenborstel  
Enthält Anlagen
GS/2020/089   abgelehnt
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion auf Festsetzung der Baurichtlinien Sonderbaugrundstücke 50 +  
Enthält Anlagen
GS/2020/013   ungeändert beschlossen
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum setzt für die Bereitstellung von Sonderbaugrundstücken 50 + in den zukünftigen Baugebieten folgende Richtlinien fest:

 



 

 

   
    14.04.2021 - Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Rat der Gemeinde Sottrum setzt für die Bereitstellung von Sonderbaugrundstücken 50 + in den zukünftigen Baugebieten folgende Richtlinien fest:

 

-          Nur für Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben

-          Grundstücksgrößen von 400 bis max. 500 m²

-          Mind. 4 Grundstücke pro Baugebiet

-          Die Bebauungsgrenze liegt bei 55%

-          Es wird nur ebenerdige Bauweise zugelassen

-          Ein Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum ist nicht zugelassen
- Die Höhe der Zäune, Mauern und Hecken an der Grundstücksgrenze zur Straßenseite beträgt maximal 80cm

 

Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja-Stimmen   1 Nein-Stimmen  1 Enthaltungen

   
    17.05.2021 - Rat der Gemeinde Sottrum
    Ö 8 - 
   

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum setzt für die Bereitstellung von Sonderbaugrundstücken 50 + in den zukünftigen Baugebieten folgende Richtlinien fest:

 

  1. Nur für Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben
  2. Grundstücksgrößen von 400 bis max. 500 m²
  3. Mind. 4 Grundstücke pro Baugebiet
  4. Die Bebauungsgrenze liegt bei 55%
  5. Es wird nur ebenerdige Bauweise zugelassen
  6. Ein Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum ist nicht zugelassen
  7. Die Höhe der Zäune, Mauern und Hecken an der Grundstücksgrenze zur Straßenseite soll wie in den bisherigen Baugebieten festgesetzt werden.


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15  Nein-Stimmen: 2  Enthaltungen: 1

   
    17.05.2021 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum
    N 5 - 
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Haushaltsansätze 2021  
GS/2021/027 BV   geändert beschlossen
Ö 9  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde        
Ö 10  
Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder        
Ö 11  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
                 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-04-14- Präsentation B. P. u. W. (5588 KB)