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Vorlage - GS/2020/013
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 03.12.2019 (Eingang: 06.12.2019) den Antrag auf Festsetzung der Baurichtlinien Sonderbaugrundstücke 50 + eingereicht.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2020 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. GS/2020/003) den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft zu geben.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft am 17.06.2020 Bestand Einigkeit darüber den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, so dass ich nunmehr diesen Punkt erneut auf die Tagesordnung gesetzt habe.
Für die weitere Beratung habe ich dieser Vorlage Unterlagen von der Stadt Rotenburg (Wümme), die im Baugebiet „Brockeler Straße II“ das Thema 55 + umgesetzt haben, beigefügt. Diese Unterlagen stammen von der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) – www.rotenburg-wuemme.de. Pfad: Service-Baugrundstücke-Baugrundstücke Brockeler Straße II.
In diesem Zusammenhang verweise ich noch auf einen Leserbrief in der Rotenburger Kreiszeitung am 03.02.2020 – „Beschluss sollte nochmals auf den Prüfstand“. In diesem Leserbrief geht es um die Verkaufbedingungen für den Mietwohnungau im Neugebiet Brockeler Straße II, Bereich 55+.
Anlage(n):
- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2019
- Unterlagen von der Stadt Rotenburg (Wümme) zum Thema 55 +
- Leserbrief vom 03.02.2020 – „Beschluss sollte nochmals auf den Prüfstand“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Sottrum setzt für die Bereitstellung von Sonderbaugrundstücken 50 + in den zukünftigen Baugebieten folgende Richtlinien fest: