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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion auf Festsetzung der Baurichtlinien Sonderbaugrundstücke 50 +  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2020/013 Antrag der SPD-Fraktion auf Festsetzung der Baurichtlinien Sonderbaugrundstücke 50 +
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

GD Bahrenburg stellt dar, wie die Richtlinien für Sonderbaugrundstücke 50+ geregelt werden könnten. Er berichtet, dass über die Vergabe abgedeckt werden kann, dass nur Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, die Grundstücke erwerben dürfen.

Die Größe von 400 max. 500 m² wird über die spätere Parzellierung abgedeckt. Weiter führt er aus, dass die vier Grundstücke pro Baugebiet im B-Plan festgeschrieben werden können. Er erläutert, wenn die Bebauungsgrenze 55% betragen soll, dann muss der B-Plan erneut geändert werden, da der momentane WA bei 0,4 liegt. Dies hätte einen erneuten Beschluss im Rat zur Folge. Die ebenerdige Bauweise und die Untersagung des Dachgeschossausbau können über die Firsthöhe geregelt werden. Zuletzt führt er aus, dass die he der Zäune bei 1 Meter liegt.

 

Stellv. GD Bammann berichtet, dass die Stadt Rotenburg folgende Richtlinien für diese Arten der Bebauung hat:

1. Ein Käuferteil muss mind. 55. Jahre alt sein

2. Ein Käuferteil besitzt nachweislich eine 50% Behinderung oder

3. Ein Käuferteil ist hilfe- und pflegebedürftig und erhält Pflegegeld des Pflegegrades 2 oder höher.

Er betont, dass diese Voraussetzungen auch gelten, wenn der Käuferteil selbst nicht die v.g. Bedingungen erfüllt, in deren Haushalt aber ein pflegebedürftiges Kind lebt.

 

AM Helms betont, dass 75% der Interessenten bereits ein Haus in Sottrum besitzen, welches im Alter zu groß geworden ist und im neuen Haus dann bis ans Ende des Lebens wohnen wollen. Daher ist ihm besonders wichtig, dass beim Eigentümerwechsel keine Möglichkeit zum Ausbau besteht.

 

RM Loss stellt sich die Frage, was passiert, wenn der 1. Bewerber 55+ auszieht und das Grundstück an Bewerber 49+ weiter veräert wird, würden dann die geltenden Richtlinien wegfallen.

GD Bahrenburg äert, dass r diesen Fall als erstes die Vergaberichtlinien greifen, wenn die Richtlinien dauerhaft bestehen bleiben sollen, kann dies nur im B-Plan festgehalten werden.

 

RM Loss hält es für sinnvoll, dauerhaft 4 Sonderbaugrundstücke 55+ pro Baugebiet im jeweiligen B-Plan mit aufzunehmen.

 

AM Brandt äert, dass die kleineren Grundstücke für ältere Bewerber dann auch im Baugebiet „Uhlenkampsweg“ aufgenommen werden müssen.

 

GD Bahrenburg ergänzt, sobald die Vergaberichtlinien vom Rat beschlossen sind, werden diese im Vergabeverfahren zum BaugebietUhlenkampsweg II Berücksichtigung finden. 

 

AM Helms beantragt, die vorangetragenen Richtlinien im Bebauungsplan mit aufzunehmen.  


Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja-Stimmen   1 Nein-Stimmen  1 Enthaltungen


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Rat der Gemeinde Sottrum setzt für die Bereitstellung von Sonderbaugrundstücken 50 + in den zukünftigen Baugebieten folgende Richtlinien fest:

 

-          Nur für Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben

-          Grundstücksgrößen von 400 bis max. 500 m²

-          Mind. 4 Grundstücke pro Baugebiet

-          Die Bebauungsgrenze liegt bei 55%

-          Es wird nur ebenerdige Bauweise zugelassen

-          Ein Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum ist nicht zugelassen
- Die Höhe der Zäune, Mauern und Hecken an der Grundstücksgrenze zur Straßenseite beträgt maximal 80cm