Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2023/129 BV-03 BV
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Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2024 schließt mit einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.524.300 Euro und einem Fehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 5.094.400 Euro ab.
Die Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 35,7% festgesetzt. Dies entspricht für die Gemeinde Sottrum einer Summe von rund 2.928.300 Euro. Die Kreisumlage wird weiterhin mit 44 Punkten eingeplant. Durch die gestiegene Steuerkraftmesszahl in Höhe von 8.207.357 (vgl. 2023: 8.182.373) erhöht sich der Anteil an der Kreisumlage für die Gemeinde Sottrum auf 3.611.300 Euro (vgl. 2023: 3.384.000 Euro).
Ergebnishaushalt:
Der Ergebnishaushalt wird besonders durch den Abschluss des neuen Tarifvertrages in 2023 und 5,93 neu eingeplante Stellen belastet, wodurch Mehrausgaben im Personalbereich in Höhe von 726.100 erwartet werden. Die Stellenplanerhöhung ergibt sich im Bereich der Kindertagesstätten durch die Einführung von stellv. Leitungen, der Aufstockung der Koordination und der Berücksichtigung der Vertretungsbedarfe durch Personalausfälle.
Eine weitere Belastung stellt die Erhöhung der Samtgemeindeumlage bedingt durch die erhöhte Steuerkraftmesszahl und die geplanten Investionen der Samtgemeinde, welche die Mitgliedsgemeinden unmittelbar betreffen. Dazu gehören der Anbau der Rathauses, die Herstellung eines Logistikzentrums für die Samtgemeindefeuerwehr und die Durchführung der Schulentwicklungsplanung.
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Haushaltes 2024 für die Gemeinde Sottrum wurde die Samtgemeindeumlage von 37,8% auf 35,7% gesenkt, wodurch sich Einsparungen in Höhe von rund 174.000 Euro ergeben.
Auch die weiterhin hohen Energiekosten verursachen im Vergleich zu den Vorjahren Mehraufwendungen.
Finanzhaushalt:
Investitionen:
Anders als in den vorherigen Haushaltsjahren werden im Übergang des Haushaltsjahres 2023 – 2024 Haushaltsreste für nicht durchgeführte oder abgeschlossene Maßnahmen gebildet.
Die Aufstellung der voraussichtlich gebildeten Haushaltsreste ist ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Für die Sanierung des Brettmannhauses und die Planung der Sanierung der Wassermühle Stuckenborstel sind für 2024 Nettoinvestitionen in Höhe von zusammen 967.000 Euro eingeplant.
Die Erweiterung der Kinderkrippe Wurzelfreunde wird planmäßig Nettoinvestitionen in Höhe von 232.500 Euro in Anspruch nehmen. Perspektivisch wird die Gemeinde Sottrum in den nächsten Jahren noch weitere Betreuungsplätze schaffen müssen, konkret umsetzbare Planungen sind noch nicht vorhanden, so dass dies auch noch nicht in die mittelfristige Finanzplanung einfließen konnte.
Die Erschließung des Baugebietes Uhlenkampsweg ist weitgehend abgeschlossen und für das Jahr 2024 ist die Veräußerung der Bauplätze vorgesehen. Hierfür sind Einnahmen in Höhe von 1.851.100 Euro eingeplant.
Es werden außerdem Mittel für diverse Erneuerungen von Brückenbauwerken eingeplant, welche nach einer Brückenprüfung angeordnet wurden.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den Erlass der vorgelegten Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des vorgelegten Stellenplans.
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