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Vorlage - GS/2023/129 BV  

Betreff: Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
06.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
00_Deckblatt [Kompatibilitätsmodus]  
01_Inhaltsverzeichnis Sottrum  
02_Satzung  
03_Vorbericht Gem. Sottrum 2024  
04_Gesamtproduktplan  
Anlage 1_Daten der HHWirtschaft  
Anlage 2_Bilanz 2012  
ANlage 3_Übersicht VE  
Anlage 4_Stand der Schulden  
Anlage 5_Beteiligungsbericht Sottrum 2024  
04_Haushaltsquerschnitt Seite 16  
05_Teilhaushaltsplan  
06_Stellenplan S 235_240  

Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2024 zum 13. Mal als produktorientierter Haushalt nach dem doppischen Haushaltsrecht vorlegt.

 

Hinweis:

 

Sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt sind die Werte für den Ansatz 2023 die Werte des Haushaltsplanes 2023 ohne die Anpassungen durch den Nachtragshaushalt. Dies liegt daran, dass die Nachtragshaushaltssatzung zwar beschlossen, aber noch nicht rechtskräftig ist. Spätestens zur Beschlussfassung im Dezember 2023 werden dann die Werte des Nachtragshaushaltsplanes dargestellt.

 

In dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung wurden 12.429.800 ordentliche Erträge und 14.568.700 ordentliche Aufwendungen veranschlagt, sodass die Gemeinde Sottrum einen Fehlbetrag von 2.138.900 im ordentlichen Ergebnis ausweist.

 

Die neue Steuerkraftmesszahl als Grundlage für die Berechnung der Samtgemeindeumlage und die Aufteilung der Schlüsselzuweisung ist seit Anfang Oktober berechnet. Sie wurde nach Rückmeldung durch das Landesamt für Statistik noch einmal angepasst und beträgt jetzt 17.105.914 €r die Samtgemeinde. Daran hat die Gemeinde Sottrum einen Anteil von 8.207.357 €, mithin 47,98 %. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, der Anteil der Gemeinde Sottrum am gesamten Steueraufkommen der Samtgemeinde allerdings um 6,63 Prozentpunkte gesunken.
 

Maßgeblich ist der Fehlbetrag auf die erhöhten Personalkosten (+ 982.600 €), die erhöhten Kosten für Sach- und Dienstleistungen (+ 414.600 €), erhöhte Ansätze für Abschreibungen (+ 260.400 €) und die Transferaufwendungen (+ 793.300 €) zurückzuführen.

 

Im Bereich der Personalkosten ist die Steigerung insbesondere darauf zurückzuführen, dass zum einen für die in Planung befindliche Einrichtung der mit Hort kombinierten Kindertagesstätte Altes Sporthaus 4,23 Vollzeitstellen neu ab 01.08.2024 kalkuliert worden sind und zum anderen aufgrund des wachsenden Bereichs verwaltungsseitig eine Erhöhung der bisher 0,5 Stelle auf eine Vollzeitstelle r die Kindertagesstätten-Koordination  vorgeschlagen wird. Daneben erfolgte eine Neuberechnung des Stellenbedarfs, in der jetzt der tatsächliche Bedarf inklusive ständiger Stellvertretungen und der sog. Regenerationstage nach dem Tarifrecht sowie die angepassten Bedarfe für Vertretungen im Krankheitsfall auf Basis der durchschnittlichen Personalausfälle der letzten 5 Jahre berücksichtigt worden sind.

Von einer Stellenmehrung r den Bauhof wird abgesehen, obwohl auch hier die durchschnittlichen Krankheitstage angestiegen und durch Vorschriften zum Arbeitsschutz insbesondere bei Arbeiten an Straßen in der Regel die Arbeiten immer mit zwei Mitarbeitenden durchzuführen sind. Dem dadurch entstehenden höheren Stundenbedarf soll im Jahr 2024 durch eine klare Priorisierung, einer Aufgabenkritik und ggf. einer Neufestlegung von Arbeitsintervallen entgegengetreten werden.

 

r den gesamten Bereich der Personalkosten wurde zudem die Tarifsteigerung ab dem 01.03.2024 berücksichtigt.

 

Es wurde unverändert wieder eine Personalreserve berücksichtigt, welche dafür genutzt werden soll, bei Ausfällen wie z. B. Arbeitsunfähigkeiten oder dem Übergang zur Rente eines Arbeitnehmers im Rahmen des Stellenplans handlungsfähig zu bleiben.

 

r den Bereich der Sach- und Dienstleistungen schlagen vor allem die erhöhten Kosten für die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen zu Buche (+ 100.000 €, 541001.421200), die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen beim Bauhof sind ebenfalls gestiegen (+30.000 €, 573000.425100), die Kosten für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung (+ 22.000 €, 545001.421200) sowie die geplanten Kosten für die Unterhaltung von Gebäuden und Flächen (+ 17.400 €, 111401.421100) und die erwartete Gaspreiserhöhung für die eigenen Immobilien (+ 16.200 €, 111401.424100).

 

Bei den Abschreibungen sind die abgebildeten Steigerungen ausschließlich auf die Projekte aus dem Investitionsplan zurückzuführen. Insbesondere sind hier die Abschreibungen für die Schaffung / den Umbau des Hortes (+ 135.700 €, 365006-23-001, 365006.471105), r die Erneuerung von Straßen sowie Brücken (+ 43.300 €, div., 541001.471105), für die Erstellung des Generationenspielplatzes im Eichpark (+ 9.600 €, 281002-18-001, 281002.471105), die Sanierung der Wassermühle (+ 11.700 €, 281002-23-001, 281002.471105) sowie z. B. die Erweiterung der Kinderkrippe Wurzelfreunde (+ 9.800 €, 365005-20-002, 365005.471105) oder der Einbau der Lüftungsanlagen in den Kindertagesstätten (+ 33.300 €, div. Maßnahmen wie Produktkonten) zu nennen.

 

Bei den Transferaufwendungen haben sich aufgrund der deutlich erhöhten Steuerkraft einige Anpassungen von 2023 nach 2024 ergeben.

 

Die Kreisumlage wurde nach wie vor mit einem Hebesatz von 44. v. H. berechnet. Bei einer kalkulierten Steuerkraftmesszahl von 8.207.357 € bedeutet das einen veranschlagten Betrag von 3.611.300 €. Gegenüber einer Kreisumlage von 3.363.800 € (3.384.000 € im Nachtrag 2023) zzgl. einer gebildeten Rückstellung von rund 216.000 € entspricht das einer Steigerung von ca. 11.000 €.

 

Die Samtgemeindeumlage wurde mit einem Hebesatz von 37,8 v. H. berechnet. Das ergibt einen veranschlagten Betrag von 3.102.400 €. Bei einem Ansatz von 2.581.100 € in 2023 (bzw. 2.294.800 € im Nachtrag 2023) ergibt sich hier eine Steigerung von 521.300 € (bzw. 807.600 € gegenüber dem Nachtrag).

 

Im Bereich der Investitionstätigkeit schließt der Finanzhaushalt mit einem Fehlbetrag von 5.619.600 € ab. Hier fallen besonders die Sanierung der Wassermühle in Stuckenborstel (1.680.000 € in 2024), die Umbaukosten für die neue Kindertagesstätte (1.041.000 € in 2024), die erwarteten Baukosten für das Brettmannhaus (826.000 € in 2024) sowie die Erweiterung des Bauhofes (600.000 €) ins Gewicht. Darüber hinaus sollen div. Grundstücke angekauft werden (insgesamt 1.240.300 € aus verschiedenen Maßnahmen) und die Reparatur mehrere Brücken ist erforderlich geworden (1.320.000 € aus drei Maßnahmen). Aus dem avisierten Straßenerneuerungsprogramm ist zunächst der Ausbau Inselweg in Stuckenborstel veranschlagt worden (100.000 € in 2024).

 

Über die für das Haushaltsjahr veranschlagten Ansätze hinaus können gem. § 20 Abs. 1 KomHKVO Ermächtigungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren übertragen werden, sofern mit der Umsetzung vor Ablauf des übernächsten Haushaltsjahres begonnen wurde. (sog. „Haushaltsreste“)

Von einer Nutzung dieses Mechanismus wurde bisher abgesehen, da ein Nachweis der Haushaltsreste erst mit dem Jahresabschluss erfolgen muss. Um diesen aktuell noch bestehenden zeitlichen Versatz auszugleichen, werden die gebildeten Reste in einer Mitteilungsvorlage bekannt gegeben werden.

 

Aktuell ist für die Gemeinde Sottrum nur der Jahresabschluss 2012 vollständig abgeschlossen. Die weiteren Abschlüsse bis einschließlich 2015 liegen dem Rechnungsprüfungsamt zur Überprüfung vor. Aufgrund der Mitteilung der Kommunalaufsicht, dass auch genehmigungsfreie Haushaltssatzungen abgewiesen werden können, falls der zeitliche Versatz zwischen vorliegendem Jahresabschluss und aktuellem Planjahr zu groß wird, wurden die Jahresabschlüsse der Gemeinde Sottrum zuletzt priorisiert. Der Jahresabschluss der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2016 ist daher gerade in Bearbeitung. Eine Abweisung braucht die Gemeinde dennoch nicht zu befürchten, da die Vorgabe der Kommunalaufsicht für das Haushaltsjahr 2024 die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 war. Diese Anforderung ist insoweit erfüllt.

nftig ist aufgrund der dargestellten Anforderung der Kommunalaufsicht eine jahresweise Bearbeitung der Jahresabschlüsse aller Kommunen in der Samtgemeinde vorgesehen.

 

Der Finanzhaushalt schließt insgesamt mit einem Fehlbetrag von 7.210.800 € (ohne Finanzierungstätigkeit) ab. Im Regelfall soll die Tilgung von Krediten durch den Überschuss der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Die Gemeinde Sottrum erreicht dieses Ziel nicht.

Dazu ist jedoch anzumerken, dass bei weiterhin ausbleibender Kreditaufnahme die Gemeinde ab 2025 schuldenfrei wäre. Eine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeit ist 2024 derzeit nicht vorgesehen.

 

Aufgrund des hohen Defizits im Ergebnishaushalt (Fehlbetrag v. 2.138.900 €) und aufgrund des sich folglich ergebenden Defizits im Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit (Fehlbetrag v. 1.591.200 €) ist es dringend angeraten, sich über die Ausschöpfung von Einsparpotentialen bzw. die Erhöhung der Steuereinnahmen zu beraten.

 

Basierend auf den Steuereinnahmen der Vorjahre ergäbe sich bei einer Erhöhung der Grundsteuer B je 10 Pt. Mehrerträge von ca. 30.000 €, bei der Gewerbesteuer je 10 Pt. Mehrerträge von ca. 120.000 €.
 


Der Finanzausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.
 

Stammbaum:
GS/2023/129 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/124 BV   Haushaltsansätze 2024 - Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/136 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Bau, Planung und Wirtschaft   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/137 BV   Haushaltsansätze 2024 hier: Ausschuss für Umwelt, Wege und Natur   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/135 MV   Haushaltsmittel 2024: Maßnahmen an Straßen und Brücken   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Mitteilungsvorlage Gemeinde
GS/2023/129 BV-03 BV   Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024   Finanzen   Beschlussvorlage Gemeinde