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Vorlage - SG/2021/032 BV-07 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zur Orientierung habe ich die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs dieser Vorlage beigefügt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 06. Oktober 2023 bis 07. November 2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Anschreiben vom 06. Oktober 2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden der Vorlage als Anlage beigefügt.
Eine Übersicht der beteiligten Einwender zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erläuterungen und Auswirkungen auf das Planverfahren sowie die Beschlussempfehlungen hierzu reiche ich rechtzeitig zur Fachausschusssitzung nach. In der Fachausschusssitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr am 16.11.2023 wird das Büro Cappel + Kranzhoff die Beschlussempfehlungen erläutern.
Der Samtgemeinderat bestätigt den Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 21. September 2023 betreffend der Entscheidungsvorschläge zu den Anregungen und Hinweisen hinsichtlich der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Ferner beschließt der Samtgemeinderat die anliegende Übersicht der beteiligten Einwender gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum.
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