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Vorlage - SG/2021/032 BV
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Sachverhalt:
Mit Fertigstellung der Potentialflächenanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Samtgemeindegebiet sind nun erste Voraussetzungen geschaffen, um die weitere Planung voranzutreiben.
Die Studie empfiehlt, als ersten Schritt die Flächen, die innerhalb der Förderkulisse des EEG und der Empfehlungen des BMU liegen, zu entwickeln. Der Studie folgend sollten die im „200 m EEG-Korridor“ gelegenen Bereiche der Flächen PF10, PFK11, PFK15, PFK21 und PFK73, die in der Analyse als „sehr gut geeignet“ beurteilt werden, in einem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes überplant werden.
Die Samtgemeinde schafft damit die Voraussetzungen um auf einer Fläche von knapp 60 ha Freiflächen-Photovoltaik zu betreiben. Den Anteil der Samtgemeinde am derzeitigen landesweiten Ausbauziel für das Jahr 2040 kann man damit zu großen Teilen schon erfüllen.
Damit die Freiflächenanlagen auch tatsächlich errichtet werden können, müssen die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde jeweils auf Grundlage der Flächennutzungsplanung einen Bebauungsplan aufstellen. Damit in den betroffenen Mitgliedsgemeinden eine umfassende Transparenz und Akzeptanz geschaffen wird, erhalten diese - zusätzlich - vor dem eigentlichen Verfahrensbeginn bis zur kommenden Fachausschusssitzung Gelegenheit zur Äußerung.
Die Samtgemeinde Sottrum beschließt gem. § 2Abs. 1 BauGB ein 43. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Darstellung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaik für die in der Anlage dargestellten Bereiche.
Zunächst werden die betroffenen Mitgliedsgemeinden zur Planungsabsicht angehört.