Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2022/103 BV
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Sachverhalt:
Mit Grundsatzbeschluss vom 21.02.2022 hat der Rat der Gemeinde Sottrum Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD und bis zur Entgeltgruppe TVöD S 4 als Geschäft der laufenden Verwaltung definiert.
Im Zuge der praktischen Umsetzung vor der Sommerpause der Kindergärten hat sich herausgestellt, dass durch Wechsel, Veränderungen der wöchentlichen Arbeitszeiten, Beginn oder Ende von Elternzeiten viele, voneinander abhängige und kurzfristige Personalentscheidungen bis zur Gehaltsgruppe TVöD S8b ( im Wesentlichen ErzieherInnen und heilpäd. Fachkräfte ) zu treffen sind. Der Sitzungslauf vor den Sommerferien war dazu nicht mehr erreichbar. Es wären rund 15 Umlaufbeschlüsse zu treffen gewesen.
Die Kurzfristigkeit, auch im laufenden Kindergartenjahr für Einzelentscheidungen, liegt an dem aktuellem Fachkräftemangel im päd. Bereich, der sich im Kindertagesstätten Bereich in Form von vielen offenen Stellen äußert. Damit verbunden ist die Möglichkeit der BewerberInnen sich schnell für einen anderen Arbeitgeber zu entscheiden.
Um schnell geeignete BewerberInnen an die Gemeinde kurzfristig binden zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, den Grundsatzbeschluss zur Definition des Geschäfts der laufenden Verwaltung so anzupassen, dass der Gemeindedirektor / die Gemeindedirektorin für Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe TVöD S8b zuständig ist. Einstellungen oberhalb dieser Eingruppierungen werden i.d.R. Leitungskräfte für die Kindertagesstätten o.ä. betreffen und verbleiben in der Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, dass zum Geschäft der laufenden Verwaltung die Befugnis zur Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern bis einschließlich der Entgeltgruppe 6 TVöD und der Entgeltgruppe S 8b TVöD im Rahmen des Stellenplans gehört.
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