Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2022/103 BV  

Betreff: Geschäft der laufenden Verwaltung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2022/014 BV
Federführend:Personal und Organisationsentwicklung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
26.09.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
Mit Grundsatzbeschluss vom 21.02.2022 hat der Rat der Gemeinde Sottrum Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD und bis zur Entgeltgruppe TVöD S 4 als Geschäft der laufenden Verwaltung definiert.

Im Zuge der praktischen Umsetzung vor der Sommerpause der Kindergärten hat sich herausgestellt, dass durch Wechsel, Veränderungen der wöchentlichen Arbeitszeiten, Beginn oder Ende von Elternzeiten viele, voneinander abhängige und kurzfristige Personalentscheidungen bis zur Gehaltsgruppe TVöD S8b ( im Wesentlichen ErzieherInnen  und heild. Fachkräfte ) zu treffen sind. Der Sitzungslauf vor den Sommerferien war dazu nicht mehr erreichbar. Es wären rund 15 Umlaufbeschlüsse zu treffen gewesen.

Die Kurzfristigkeit, auch im laufenden Kindergartenjahr für Einzelentscheidungen, liegt an dem aktuellem Fachkräftemangel im päd. Bereich, der sich im Kindertagesstätten Bereich in Form von vielen offenen Stellen äert. Damit verbunden ist die Möglichkeit der BewerberInnen sich schnell für einen anderen Arbeitgeber zu entscheiden.

 

Um schnell geeignete BewerberInnen an die Gemeinde kurzfristig binden zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, den Grundsatzbeschluss zur Definition des Geschäfts der laufenden Verwaltung so anzupassen, dass der Gemeindedirektor / die Gemeindedirektorin r Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe TVöD S8b zuständig ist. Einstellungen oberhalb dieser Eingruppierungen werden i.d.R. Leitungskräfte für die Kindertagesstätten o.ä. betreffen und verbleiben in der Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss.

 


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, dass zum Geschäft der laufenden Verwaltung die Befugnis zur Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern bis einschließlich der Entgeltgruppe 6 TVöD und der Entgeltgruppe S 8b TVöD im Rahmen des Stellenplans gehört.

Stammbaum:
GS/2022/014 BV   Geschäft der laufenden Verwaltung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2022/103 BV   Geschäft der laufenden Verwaltung   Personal und Organisationsentwicklung   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2022/014 BV-01 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde