Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/36 MV-01 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuletzt geändert am 13.Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700), also unmittelbar vor Beginn der neuen Wahlperiode.
Wie schon zur Änderung der bestehenden Hauptsatzung (6. Änderungssatzung, Beschluss des Rates der Samtgemeinde vom 16.12.2021) angekündigt, hat sich abgezeichnet, dass insbesondere im Bereich der Bekanntmachungen noch Anpassungen erforderlich sein werden.
Der nds. Städte- und Gemeindebund hat eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt und der Landkreis Rotenburg hat mitgeteilt, dass die amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen zum 01.04.2022 auf ein elektronisches Amtsblatt umgestellt werden. Unverändert bietet der Landkreis seinen Mitgliedskommunen an, dieses auch weiterhin zu nutzen.
Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf einer neugefassten Hauptsatzung berücksichtigt.
Neu ist auch die Regelung zu den ortüblichen Verkündungen, die zum 01.04.2021 dann ausschließlich über die Homepage abgebildet werden sollen. Die Bekanntmachungskästen werden einen entsprechenden Hinweis erhalten und dann zeitversetzt demontiert werden.
Des Weiteren sind die Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeit der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung herausgenommen. Nach dem NKomVG reicht hier ein Beschluss aus, der Anpassungen mit weit weniger formellen Aufwand möglich macht. Ein entsprechender Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung wird parallel zu diesem Beschluss in die Beratungen gegeben. Außerdem wurde die Regelung, dass die Samtgemeinde sich über die Samtgemeindeumlage finanziert, nicht wieder mitaufgeführt, weil dies lediglich eine Wiederholung der gesetzlichen Lage darstellt.
Der nds. Städte- und Gemeindebund empfiehlt ausdrücklich, die Hauptsatzungen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Die aktuell noch in Gesetzgebungsverfahren angedachte Erweiterung der Sitzungsformen um sogenannte Hybrid-Sitzungen ist noch nicht abgeschlossen und findet daher noch keine Berücksichtigung.
Vor dem Hintergrund der Veränderungen des Amtsblatts zum 01.04.2022 ist es erforderlich den Beschluss in der Ratssitzung am 27.01.2022 zu fassen, so dass die Satzung dann auch mit vorheriger Verkündungsfrist zur Umstellung des Amtsblatts rechtzeitig in Kraft treten kann.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Hauptsatzung in der als Anlage beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.04.2022.
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