Vorlage - SG/2021/136 MV-01 BV
Betreff: |
Änderung der Hauptsatzung; 5. Änderungssatzung |
Status: | öffentlich | | |
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Federführend: | Verwaltungsleitung |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung hat der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern, um einen dritten ehrenamtlichen stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister wählen zu können. Wie in der Vorlage SG(2021/136 MV dargestellt, war dieser Beschluss rechtswidrig, da eine Vorbefassung des Samtgemeindeausschusses nicht erfolgt ist. Die Verwaltung bringt nun wie angekündigt, die Änderung der Satzung im § 7 der Hauptsatzung wie als Anlage beigefügt zur Beschlussfassung in die Beratung ein.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 31.05.2012 in der Fassung vom 26.09.2019.