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Vorlage - SG/2024/034 BV-01 BV  

Betreff: Schulausschuss: Neubildung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2024/034 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum wird am 14.03.2024 beschließen den Schulausschuss mit Wirkung zum 15.03.2024 aufzulösen, um ihn neu bilden zu können.

 

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat er dazu beschlossen, den Schulausschuss wie folgt zusammensetzen:

 

 

2. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beabsichtigt, mit Wirkung ab 15.03.2024 die Schulausschuss wie folgt zu besetzen:

9 Ratsmitgliedern

8 stimmberechtigten Nichtratsmitgliedern (jeweils eine Vertretung der Lehrkräfte und der Eltern nach Schulformen Grundschulen, OBS, Gymnasium und der Schülervertretung nach Schulformen OBS und Gymnasium) zu bilden.

 

Damit werden die gesetzlichen Möglichkeiten aber auch einschränkenden Vorgaben des nds. Schulgesetzes und des nds. Kommunalverfassungsgesetz Rechnung getragen, die Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Rotenburg abgestimmt worden.

 

Die im Rat vertretenden Fraktionen haben erklärt, dass durch die Auflösung und Neubildung die zu Beginn festgelegte Verteilung der Ausschussvorsitze nicht neu festgelegt werden soll, sondern der Ausschussvorsitz unverändert von der CDU Fraktion besetzt wird. Ebenso verbleibt es bei der Ausschussstärke von 9 Ratsmitgliedern für die sich folgende Sitzverteilung ergibt:

 

Gruppe SPD GRÜNE DIE LINKE: 5 Sitze;  Gruppe CDU FDP WFB 4 Sitze

 

Das der AfD zustehende Grundmandat hat diese im Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung gewählt, so dass es dazu keine Veränderung für den Schulausschuss gibt.

Die Leitungen der Schulen, die nicht unmittelbar dem Ausschuss angehören, werden jeweils  als Gäste eingeladen. Ihnen wird über die Tagesordnung die Gelegenheit geben, aus der Schule zu berichten und Anfrage zu stellen.

 

Neben den Mitgliedern sollen mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.


 


 

1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt vorbehaltlich der Auflösung des bisherigen Schulausschusses mit Wirkung zum 15.03.2024 einen Schulausschuss mit 9 Ratsmitgliedern und 8 stimmberechtigten Nichtratsmitglieder mit Wirkung zum 15.03.2024 zu bilden.

Die Nichtratsmitglieder setzten sich aus jeweils einer Vertretung der Lehrkräfte, der Elternvertretung und der Schülervertretung pro Schulart zusammen.  

 

2. Die Leitungen der Schulen, die nicht unmittelbar dem Ausschuss angehören, werden jeweils  als Gäste eingeladen. Ihnen wird über die Tagesordnung die Gelegenheit geben, aus der Schule zu berichten und Anfrage zu stellen.

 

Stammbaum:
SG/2021/121 BV   Bildung der Ausschüsse und Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreterinnen oder Vertreter   Interne Dienste   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/121 BV-01 BV   Bildung der Ausschüsse; Erweiterung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/121 BV-02 BV   Bildung der Ausschüsse; Benennung eines Stellvertreters für den Seniorenbeirat im Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/121 BV-03 BV   Bildung der Ausschüsse; Besetzung Schulausschuss durch Elternvertretung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/034 BV   Schulausschuss: Auflösung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/034 BV-01 BV   Schulausschuss: Neubildung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/034 BV-02 BV   Schulausschuss: Feststellung der Besetzung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde