Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2024/034 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum wird am 14.03.2024 beschließen den Schulausschuss mit Wirkung zum 15.03.2024 aufzulösen, um ihn neu bilden zu können.
In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat er dazu beschlossen, den Schulausschuss wie folgt zusammensetzen:
2. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beabsichtigt, mit Wirkung ab 15.03.2024 die Schulausschuss wie folgt zu besetzen:
9 Ratsmitgliedern
8 stimmberechtigten Nichtratsmitgliedern (jeweils eine Vertretung der Lehrkräfte und der Eltern nach Schulformen Grundschulen, OBS, Gymnasium und der Schülervertretung nach Schulformen OBS und Gymnasium) zu bilden.
Damit werden die gesetzlichen Möglichkeiten aber auch einschränkenden Vorgaben des nds. Schulgesetzes und des nds. Kommunalverfassungsgesetz Rechnung getragen, die Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Rotenburg abgestimmt worden.
Die im Rat vertretenden Fraktionen haben erklärt, dass durch die Auflösung und Neubildung die zu Beginn festgelegte Verteilung der Ausschussvorsitze nicht neu festgelegt werden soll, sondern der Ausschussvorsitz unverändert von der CDU Fraktion besetzt wird. Ebenso verbleibt es bei der Ausschussstärke von 9 Ratsmitgliedern für die sich folgende Sitzverteilung ergibt:
Gruppe SPD GRÜNE DIE LINKE: 5 Sitze; Gruppe CDU FDP WFB 4 Sitze
Das der AfD zustehende Grundmandat hat diese im Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung gewählt, so dass es dazu keine Veränderung für den Schulausschuss gibt.
Die Leitungen der Schulen, die nicht unmittelbar dem Ausschuss angehören, werden jeweils als Gäste eingeladen. Ihnen wird über die Tagesordnung die Gelegenheit geben, aus der Schule zu berichten und Anfrage zu stellen.
Neben den Mitgliedern sollen mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.
1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt vorbehaltlich der Auflösung des bisherigen Schulausschusses mit Wirkung zum 15.03.2024 einen Schulausschuss mit 9 Ratsmitgliedern und 8 stimmberechtigten Nichtratsmitglieder mit Wirkung zum 15.03.2024 zu bilden.
Die Nichtratsmitglieder setzten sich aus jeweils einer Vertretung der Lehrkräfte, der Elternvertretung und der Schülervertretung pro Schulart zusammen.
2. Die Leitungen der Schulen, die nicht unmittelbar dem Ausschuss angehören, werden jeweils als Gäste eingeladen. Ihnen wird über die Tagesordnung die Gelegenheit geben, aus der Schule zu berichten und Anfrage zu stellen.