Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2024/034 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, dass er in seiner nächsten Sitzung den Schulausschuss auflösen möchte, um in derselben Sitzung neuzubilden.
Der Schulausschuss ist ein Pflichtausschuss, nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht darf er nur aufgelöst werden, wenn eine Kontinuität durch Neubildung in der Sitzung der Auflösung gegeben ist.
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Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt unter dem Vorbehalt, dass in der Sitzung am 14.03.2024 der Schulausschuss neu gebildet wird, die Auflösung des Schulausschusses mit Wirkung zum 15.03.2024.