Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2023/145 MV-01 MV
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Sachverhalt:
Im Rahmen der am 29.09.2022 beschlossenen Anlagerichtlinie für Finanzanlagen der Samtgemeinde Sottrum ist die halbjährliche Berichterstattung der Samtgemeindeverwaltung über die erworbenen Anlagen vorgesehen.
Die folgenden Punkte finden im Rahmen dieses zweiten Berichts Erwähnung.
Aktuell ist die genaue Verbuchung und Bilanzierung der Geldanlagen bei der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden in Zusammenarbeit mit dem Landkreis in Klärung. Fest steht, dass die Anlagen kein Bestandteil der Haushaltspläne sind, da sie als liquide Mittel behandelt werden. Alle weiteren Infos und Ergebnisse der Gespräche mit dem Landkreis werden voraussichtlich im Zuge des nächsten halbjährlichen Berichts mitgeteilt und sobald wie möglich vorab in den betreffenden Gremien thematisiert.
Für das Jahr 2023 sind bisher nur anteilig Zinsen gezahlt worden, da die erste Zinszahlung erst ein Jahr nach dem Anlagedatum fällig wird. Die Zahlungen werden daher im Zeitraum Januar/Februar 2024 erwartet.