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Vorlage - SG/2023/251 BV
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Sachverhalt:
Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet die gemäß beschlossener Bedarfsermittlung erforderliche Anpassung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung. Zur Umsetzung der Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist die Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung zu ändern. In dieser Kalkulation ist die Anpassung der Arbeitspreise für den behandelten Fäkalschlamm von 51,62 €/m³ auf 43,76 € und für das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben von 27,93 €/m³ auf 18,39 € vorgesehen.
Die Gebührentarife für Sondereinsätze (Einzelauftrag, Noteinsatz, Sonntage, Feiertage,) orientieren sich am aktuellen Ausschreibungsergebnis und werden in der Änderungssatzung entsprechend angesetzt. Sie erhöhen sich für Einzelaufträge von 5,95 € auf 91,48 €, für Noteinsätze und für Transportfahrten außerhalb der normalen Arbeitszeit (Sonntage und Feiertage) jeweils von 178,50 € auf 269,77 €.
In der abgelaufenen Abrechnungsperiode (3 Jahre) gab es insgesamt vier Sondereinsätze. Die Bedeutung und der Kostenaufwand sind vergleichsweise geringfügig. Bei einem ordentlichen Betrieb der Hauskläranlage kommt ein Sondereinsatz praktisch nicht vor.
Der Samtgemeinderat beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung).