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Vorlage - GS/2023/058 BV-02 BV
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Sachverhalt:
Am 05.06.2023 hat der Finanzausschuss über die Auswirkungen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf die Finanzen der Gemeinde diskutiert. Es erfolgte dann eine Weiterleitung in den Verwaltungsausschuss.
Dieser hat sich am 19.06.2023 beraten und beschlossen, die Vorlage zurück in den Fachausschuss zu verweisen. Es soll dort unter Zuhilfenahme von weiteren Modellrechnungen zur Be- und Entlastung der Anlieger eine weitere Beratung stattfinden.
Als Grundlage für die weitere Beratung hat die Verwaltung eine Modellrechnung erstellt. Darin sind die üblichsten Fälle bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge dargestellt. So wird die Belastung der Anlieger einer fiktiven Straße anhand von Grundstücksgröße, -lage,- zuschnitt und anderer Faktoren ermittelt.
Deutlich ist hier zu erkennen, dass sehr viele Faktoren Einfluss auf die genaue Höhe des m²-Preises nehmen, der am Ende der Kalkulation steht. So können die Kosten für den Ausbau eines lfd. Meters Straße stark variieren oder die Anzahl und Größe der Grundstücke der Anlieger sich stark unterscheiden.
Die Anlage ist insoweit nur als Grundlage für die Diskussion anzusehen und nicht als genaue Höhe zukünftiger Ausbaubeiträge.
Die Möglichkeit einer Entlastung der Anlieger – mithin Herbeizuführen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung – wurde in der Vorlage GS/2023/058 vorgestellt. Die Auswirkungen dieser Maßnahme wurden ebenfalls beispielhaft an der Erhöhung der Grundsteuer B in einer Modellrechnung vorgestellt.
Die Empfehlung der Verwaltung - auf Basis der genannten Punkte - bleibt, von einer Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung abzusehen.
Die Straßenausbaubeitragssatzung bleibt bestehen.
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