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Vorlage - GS/2023/058 BV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Sottrum ist im Rahmen ihrer am 10.09.2012 beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sottrum (Straßenausbaubeitragssatzung) ermächtigt, Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern zu erheben. Dies ist einerseits dazu gedacht, den Nutzungs- und Wertvorteil für das Grundstück, welches an einer ausgebauten Straße liegt, teilweise abzuschöpfen. Andererseits kann die Gemeinde damit die ihre für den Ausbau entstehenden Kosten teilweise decken.
Im Fall der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entstünde demnach eine Deckungslücke, die Mittel für den Ausbau müssten auf anderem Wege erhoben werden. Naheliegend wäre hier die Grundsteuer B, da der Ausbau von Straßen vornehmlich die Bereiche mit Wohnbebauung betrifft.
Anliegend zu dieser Vorlage befindet sich eine Kalkulation, aus welcher eine notwendige Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B hervorgeht. Hierbei handelt es sich im eine modellhafte Berechung, der Folgendes zu Grunde liegt:
Die Kommunen sind verpflichtet die Grundsteuerreform ertragsneutral umzusetzen, d.h. durch die Festlegung des Hebesatzes darf es zu keiner Verbesserung aber auch nicht zu einer Verschlechterung der Erträge aus der Grundsteuer für die Kommune kommen. Die Berechnung geht daher vom bisherigen Ertrag aus und belässt vereinfachend den Hebesatz in der bisherigen Höhe. Außerdem wird angenommen, dass die Umlagesätze der Samtgemeinde und des Kreises stabil bleiben, die Kosten des Straßenausbaus jedes Jahr 1 Mio. € betragen und die Straßenausbaubeiträge rechnerisch nach der geltenden Satzung pro Jahr rund 550.000 € betragen würden.
Anhand dieser Kalkulation lässt sich ableiten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B bei den geplanten und benötigten Investitionen ohne die Straßenausbaubeiträge auf das Sechsfache steigen müsste. Würden die Straßenausbaubeiträge hingegen nicht abgeschafft, müsste der Hebesatz trotzdem verdreifacht werden, wenn die Investitionen wie geplant durchgeführt werden.
Das Straßenausbauprogramm führt so oder so zu einem erheblichen steigenden Finanzbedarf.
Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bringt erwartungsgemäß eine deutliche Entlastung der betroffenen Anlieger mit sich, aber zu einer deutlich spürbaren höheren Mehrbelastung aller Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum.
Angesichts der bevorstehenden notwendigen Investitionen in die Infrastruktur bleiben die Straßenausbaubeiträge bestehen.
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