Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2023/014 MV-01 BV
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Sachverhalt:
Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften und der damit verbundene Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser stehen für einen erheblichen Teil der kommunalen Ausgaben und CO₂-Emissionen.
Ein wesentlicher Bestandteil zur Reduzierung der Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.
Die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 10-30%.
Förderung:
Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle zur Implementierung eines Energiemanagements. Der Fördersatz beträgt 70% für 36 Monate.
Zuwendungsfähig sind darüber hinaus Messtechnik, Beratung, Gebäudebewertungen, Software (-Erweiterung) und Weiterqualifizierungen.
Kosten:
Gesamtkosten über 36 Monate mit einer Personalstelle (19,5h): ca. 272.032,00 €
Zuwendung (70 %) = ca. 190.422,40 €
Eigenmittel (30 %) = ca. 81.609,60 €
Der Rat der Samtgemeinde beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements für die Samtgemeinde Sottrum mit ihren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen und eine auf den Förderzeitraum von 3 Jahren befristete Projektstelle zu besetzen. Es ist vorgesehen, die erforderlichen Eigenmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzuhalten.
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