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Vorlage - GS/2021/108 BV-02 BV  

Betreff: Hauptsatzung; Neufassung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2021/108 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
21.02.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
21.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Hauptsatzung Fassung 2022 Entwurf Stand 03.02.2022  

Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuletzt geändert am 13.Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700), also unmittelbar vor Beginn der neuen Wahlperiode. Wie schon zur Änderung der bestehenden Hauptsatzung angekündigt, hat sich abgezeichnet, dass insbesondere im Bereich der Bekanntmachungen noch Anpassungen erforderlich sein werden.

 

Der nds. Städte- und Gemeindebund hat eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt und der Landkreis Rotenburg hat mitgeteilt, dass die amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen zum 01.04.2022 auf ein elektronisches Amtsblatt umgestellt werden. Unverändert bietet der Landkreis seinen Mitgliedskommunen an, dieses auch weiterhin zu nutzen.

 

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf einer neugefassten Hauptsatzung berücksichtigt.

 

Neu ist auch die Regelung zu den ortüblichen Verkündungen, die zum 01.04.2022 dann ausschließlich über die Homepage abgebildet werden sollen. Die Bekanntmachungskästen werden einen entsprechenden Hinweis erhalten und dann zeitversetzt demontiert werden. Der direkt am Rathaus wird bis auf Weiteres bestehen bleiben, der Aushang erfolgt zusätzlich.

 

Der nds. Städte- und Gemeindebund empfiehlt ausdrücklich, die Hauptsatzungen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

 

Die aktuell noch in Gesetzgebungsverfahren angedachte Erweiterung der Sitzungsformen um sogenannte Hybrid-Sitzungen ist noch nicht abgeschlossen und findet daher noch keine Berücksichtigung.

 

Vor dem Hintergrund der Veränderungen des Amtsblatts zum 01.04.2022 ist es erforderlich den Beschluss in der Ratssitzung am 21.02.2022 zu fassen, so dass die Satzung dann auch mit vorheriger Verkündungsfrist zur Umstellung des Amtsblatts rechtzeitig in Kraft treten kann.

 


 


Der Rat der Gemeinde Sottrum erlässt die Hauptsatzung in der als Anlage beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.04.2022. Die bisherige Hauptsatzung vom 11.06.1997 in der Fassung vom 13.12.2021 tritt außer Kraft.

 

Stammbaum:
GS/2021/108 BV   Hauptsatzung; 2. Änderungssatzung   Interne Dienste   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/108 BV-02 BV   Hauptsatzung; Neufassung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde