Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/108 BV
|
|
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Gemeinde Sottrum darüber beraten, die Hauptsatzung zu ändern, um einen dritten ehrenamtlichen stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister wählen zu können. Die Verwaltung bringt nun wie angekündigt, die Änderung der Satzung im § 5 der Hauptsatzung wie als Anlage beigefügt zur Beschlussfassung in die Beratung ein.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Wertgrenzen in den §§ 3 und 4 der Hauptsatzung auf die Währung EURO anzupassen.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 11.06.1997 in der aktuellen Fassung.
|