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Auszug - Aufhebung und Neufassung des Beschlusses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung
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Wortprotokoll |
RM Alexander Oestmann erklärt, dass der Beschluss vom 15.09.2022 aufgehoben werden muss, da die Samtgemeindeverwaltung die Investitionskosten in der Satzung nicht angehoben hat und die Satzung somit fehlerhaft ist. Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht würde es so nicht geben. Danach muss ein Beschluss neu gefasst werden, um den geplanten Kredit im Rahmen des Nachtragshaushalts aufnehmen zu können.
Beschlussvorschlag: Der Beschluss zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 vom 15.09.2022 wird aufgehoben und mit der vorgenannten Ergänzung neu gefasst.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja- 0 Enthaltungen - 0 Nein