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Auszug - Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Reeßum - F-Plan Änderungsverfahren der Samtgemeinde  

Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinde Reeßum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Seeger in Reeßum
Ort:
GRE/2022/040 BV Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Reeßum - F-Plan Änderungsverfahren der Samtgemeinde
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Eine ausführliche Einleitung und Sachstandsanalyse sowie Rechtslage, Verfahrensschritte bei der Gemeinde und Samtgemeinde durch den BGM bezüglich der Energiewende und zukünftiger Stromgewinnung durch Windkraft und Photovoltaikfläche im Gebiet der Gemeinde nehmen Zeit in Anspruch. Im Detail werden im Rat Fragen zum Hintergrund und Zukunftsorientierung bei der Nutzung der Flächen erörtert und beraten. Dabei geht es um die Ausweisung von Sonderbauflächen, u. a. Streifen von 500 m seitlich von BAB (oder Eisenbahnen). Außerdem seien auf, mit Beamer vorgestellten Gemarkungsflächen kleinere Teilbereiche in der Potenzialflächenanalyse der Samtgemeinde für Freiflächenphotovoltaik ausgerichtet; PFK 15/Schlippenmoor Richtung Narthauen.

Ausweisung und Umsetzung eines Bebauungsplanes neben der Mitwirkung der Flächeneigentümer ist rechtlich zu genehmigen.

Teilweise wurde die Sitzung unterbrochen und der betroffene Landwirt M. Fricke konnte Stellung zum Sachstand der Flächen im Schlippenmoor nehmen und die Ratsmitglieder informieren.

 Nach zeitlich intensiver Beratung wurde der in der Vorlage formulierte Beschlussentwurf ergänzend modifiziert:

 Der Rat hält an den Planungsflächen PFK15 fest und beantragt die Ausweitung der Korridore neben der Autobahn auf 500 m seitlich.

 Weiterhin würde der Rat die Ausweisung der Potentialflächen begrüßen.

 Um Prüfung weiterer Flächen (Im Kartenmaterial rot gekennzeichnet) durch die Samtgemeinde wird gebeten.

 Geänderte Potentialflächenanalyse und evtl. neue Potenzialflächen im 500-m-Korridor im Gespräch mit der Samtgemeinde soll der BGM zustimmen können.

 Über die Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, möglich Änderungen etc. entscheidet der Rat.

Das Land fordert 0,47% der Landesfläche für die obengenannte Energiegewinnung, daher können sich, auf die Flächenanteile von Reeßum/Gemarkung übertragen, „12ha“ erhöhen.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 


Beschluss:

-          Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt, an den Planungsflächen PFK15 festzuhalten und bei der Samtgemeinde die Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaik in einem Korridor von 500 m rechts und links der Autobahn zu beantragen.

-          Sollte sich die großflächige Ausweisung im Rahmen der Diskussionen in der Samtgemeinde als nicht umsetzbar herausstellen, wird der Bürgermeister beauftragt, die in der Potentialflächenanalyse ausgewiesenen Flächen einzufordern. Sollte eine geänderte Potentialflächenanalyse erstellt werden, sind die neu entstehenden Potentialflächen innerhalb der Gemeinde Reeßum ebenfalls Teil des o.g. Auftrags an den Bürgermeister. (s. o.)

   -       Über mögliche Umsetzungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entscheidet der

           Rat jeweils im Einzelfall auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften.