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Vorlage - GRE/2022/040 BV  

Betreff: Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Reeßum - F-Plan Änderungsverfahren der Samtgemeinde
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Potentialflächenanalyse Freiflächen-PV SGM Sottrum  
Karte Priogebiete Potentialflächenanalyse Freiflächen-PV SGM Sottrum  

Sachverhalt:

Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Gemeinde Reeßum bei der Samtgemeinde einen Antrag auf Änderung des F-Plans zwecks Ausweisung von Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik gestellt. Gegenstand des Änderungsantrages war ein Streifen von 200m rechts und links der Autobahn. Dieser Korridor war in der seinerzeit gültigen EEG-Fassung besonders förderungswürdig. Nach langen Diskussionen in der Samtgemeinde und zwischenzeitlich entstandenen Begehren anderer Gemeinden auf Änderung des F-Plans zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik hat der aktuelle Rat in seiner Sitzung vom 28.02.2022 den Beschluss gefasst einen Teilbereich der Potentialfläche PFK 15 aus der Potentialflächenanalyse der Samtgemeinde in ein Änderungsverfahren zum F-Plan einzubringen. Dieses Änderungsverfahren ist bei der Samtgemeinde nicht umgesetzt worden, da es in der Neufassung des Landesraumordnungsprogramms und des EEG zu Änderungen im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik kommen sollte. Die Rahmenbedingungen der Änderungen liegen nun weitestgehend vor und sind von der Samtgemeinde wie folgt zusammengefasst worden:

 

Es ist abzusehen, dass die Vorbehaltsflächen Landwirtschaft als Ausschlussgebiete herausfallen, außerdem ergibt sich durch eine Änderung im EEG eine neue Korridorbreite entlang von belasteten Trassen wie Eisenbahn und Autobahn von nun jeweils 500 m (vormals 200 m).“

 

Eine Änderung des F-Plan bedeutet nicht, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Anschluss automatisch ohne weitere Beteiligung der Kommun gebaut werden können. Nach derzeitiger Rechtslage ist jeweils die Ausweisung eines Bebauungsplanes für jedes Teilgebiet notwendig, in dem die Kommune entsprechende Vorgaben zur Umsetzung machen kann. Eine Umsetzung erfordert selbstverständlich auch immer die Mitwirkung durch die Flächeneigentümer der betroffenen Flurstücke.

 

Aufgrund der dringend notwendigen Energiewende sollte m.E. auch die Gemeinde Reeßum einen Beitrag durch Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaik leisten. Ich schlage hierfür, zurückkommend auf den ersten Antrag der Gemeinde an die Samtgemeinde, einen Korridor von 500m rechts und links entlang der Autobahnvor. Wohnbebauung soll großflächig ausgegrenzt werden. In einer möglichen Umsetzung priorisiert werden sollten Gebiete, die durch Vorbelastung durch z. B. Windkraft oder Sandabbau, bereits besonders beansprucht sind.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt bei der Samtgemeinde die Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaik in einem Korridor von 500m rechts und links der Autobahn zu beantragen.

 

Sollte sich die großflächige Ausweisung im Rahmen der Diskussionen in der Samtgemeinde als nicht umsetzbar herausstellen, wird der Bürgermeister beauftragt die in der Potentialflächenanalyse ausgewiesenen Flächen einzufordern. Sollte eine geänderte Potentialflächenanalyse erstellt werden, sind die neu entstehenden Potentialflächen innerhalb der Gemeinde Reeßum ebenfalls Teil des o.g. Auftrags an den Bürgermeister

 

Über mögliche Umsetzungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entscheidet der Rat jeweils im Einzelfall auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften.