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Auszug - Investitionskostenzuschuss zum Erweiterungsbau des Rathauses Sottrum  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 13
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2022/015 BV Investitionskostenzuschuss zum Erweiterungsbau des Rathauses Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Am. Klee erkundigt sich, ob die Investitionen bei der Gemeinde mit abgeschrieben werden.

 

Am. Loss erkundigt sich, um welches Produkt es sich hierbei handelt.

 

Herr Bacher teilt mit, dass es sich um eine neue Investition handelt, die bei der Gemeinde abgeschrieben werden muss. Sie wird dem vorhandenen Produkt 111401 Gebäudemanagement zugeordnet.

 

Stellv. GD Wendt gibt zu bedenken, dass Büroräume geschaffen werden müssen, um die angebotenen Dienstleistungen der Gemeinde Sottrum wahrnehmen zu können. NRM Graske unterstreicht dies, es ist auch das Rathaus der Gemeinde Sottrum.

 

Vors. Dr. Paar vertritt die Meinung, dass zur Zeit keine Notwendigkeit besteht, r dieses Vorhaben eine Verpflichtungsermächtigung aufzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch den Rathausbau Zahlungen notwendig werden, bevor der Haushalt für 2023 beschlossen ist.

 

GD Bahrenburg sieht die Investition als mittelfristige Planung für das Haushaltsjahr 2023.

 

GD Bahrenburg ruft in Erinnerung, dass der Anbau des Rathauses in den 90er Jahren ebenfalls von der Gemeinde bezuschusst wurde.


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 


Beschluss:

Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den Erweiterungsbau des Rathauses Sottrum durch die Samtgemeinde Sottrum im Haushaltsjahr 2023 mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 250.000 Euro zu unterstützen. Im Haushaltsplan 2022 wird dies bereits durch eine Verpflichtungsermächtigung becksichtigt.