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Vorlage - GS/2022/015 BV  

Betreff: Investitionskostenzuschuss zum Erweiterungsbau des Rathauses Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
21.02.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
21.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Sottrum hat beschlossen, aufgrund der erheblichen beengten und unzureichenden Raumsituation im Rathaus Sottrum dieses zu erweitern. Es ist entschieden worden, das Gebäude Kirchstraße abzureißen, eine Planung von innen nach außen sicherzustellen und in einem weiteren Schritt einen Architektenwettbewerb auszuschreiben. 

 

Die Innenplanung ist als Grundlage für die Vorbereitung des Architektenwettbewerbs abgeschlossen. Anfang März wird eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung den Wettbewerb vorbereiten.

 

Schon jetzt steht fest, dass die Planung das bisherige Rathaus komplett mit umfasst und Alt- wie Neubau einen Standard erhalten. Die Architektur soll für die Besucherinnen und Besucher außen wie innen selbsterklärend sein. Das Gebäude soll Symbolkraft entfalten als Rathaus aller Mitgliedsgemeinden und sich mit seiner Architektur in das Ortsbild (Kirche, Park am Eichkamp etc.) ortsbildprägend anpassen. 

 

 

Parallel zu diesem Vorhaben wird aktuell in beiden Gremien, Samtgemeinde wie Gemeinde Sottrum, die Kostenbeteiligung an der Bürogemeinschaft beraten. Im Rahmen dieser Beratungen ist angeregt worden, für den Erweiterungsbau an die Samtgemeinde Sottrum einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 250.000 Euro zu zahlen, da im Rathaus sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde Sottrum bearbeitet werden und die Einwohnerinnen und Einwohner das Rathaus somit auch zu Recht als Rathaus der Gemeinde Sottrum betrachten.

 

Der Bau wird voraussichtlich im Wesentlichen im Jahr 2023 / 2024 umgesetzt werde, so dass ein Investitionskostenzuschuss im Jahr 2023 einzuplanen wäre und somit im diesjährigen Haushalt als Verpflichtungsermächtigung aufzunehmen ist.
 


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den Erweiterungsbau des Rathauses Sottrum durch die Samtgemeinde Sottrum im Haushaltsjahr 2023 mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 250.000 Euro zu unterstützen. Im Haushaltsplan 2022 wird dies bereits durch eine Verpflichtungsermächtigung berücksichtigt.