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Auszug - Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe im alten Sporthaus "Alte Dorfstraße", Sottrum  

Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2022/009 BV Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe im alten Sporthaus "Alte Dorfstraße", Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

GD Bahrenburg erläutert kurz den Sachverhalt und stellt fest, dass Frau Enke vom Jugendamt der vorgestellten Planung positiv gegenübersteht.

 

Frau Kaya teilt mit, dass aktuell eine Hospitation zur Beurteilung der Umsetzbarkeit in der Grundschule am Eichkamp nicht durchgeführt werden kann. Weiter ist die SoFa mit Pastorin Bauermeister im Gespräch zur evtl. Nutzung kirchlicher Räume.

 

AM Brandt äert Bedenken hinsichtlich der Beschaffenheit der räumlichen Substanz des alten Sporthauses.

 

GD Bahrenburg informiert, dass die räumliche Substanz kein Problem darstellt.

 

AM Krahn äert sein Unverständnis über die Situation, dass in den Grundschulen keine Betreuung möglich ist. Er stellt den Antrag, die Schulrektorin der Grundschule am Eichkamp, Frau Sterneck, zwecks Klärung des möglichen Standorts in der Grundschule einzuladen.

 

NRM Skibbe fragt, ob die Anschaffung oder Anmietung von Containern eine Option wäre.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass genug Räumlichkeiten verfügbar sind und die Containerlösung verwaltungsseitig nicht unterstützt wird.

 

AM Loss möchte wissen, ob das Sporthaus als Übergangs- oder Dauerlösung zur Einrichtung eines Hortes geplant ist.

 

GD Bahrenburg erläutert, dass bis zur Einführung der Ganztagsschule der Hort betrieben werden muss, anschließend würde dieser parallel zum Schulbetrieb laufen. Hierüber wird der Schulentwicklungsplan Klarheit bringen.

 

AM Czech-Wolter äert Bedenken zu der Idee Grundschulkinder parallel zu Jugendlichen im Alter von 15 Jahren im Jugendzentrum zu betreuen.

 

GD Bahrenburg erklärt, dass dann das Konzept des Jugendzentrums entsprechend angepasst wird und dies nur eine Möglichkeit darstellt, um eine kostenfreie,ngere und flexible Betreuungszeit der Kinder zu ermöglichen.

 

Zur Unterbringung in den Räumlichkeiten der Grundschule informiert Frau Kaya, dass der Unterricht um 12.30 Uhr zu Beginn des Hortbetriebes noch andauert. Für die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis ist ein eigener Raum vorgeschrieben.

 

AM Brandt fragt, ob die Samtgemeinde Sottrum sich aufgrund der Zugehörigkeit des Hortes zur Schule an den Kosten beteiligt.

 

GD Bahrenburg stellt klar, dass der Hort eine freiwillige Leistung der Gemeinde Sottrum ist und es daher keine Kostenbeteiligung seitens der Samtgemeinde geben kann. Er zieht verwaltungsseitig den Beschlussvorschlag Ziffer 2 Die Verwaltung wird bei Vorliegen eines positiven Prüfergebnisses hinsichtlich der baurechtlichen Möglichkeit der Einrichtung von Hortgruppen im alten Sporthaus, Alte Dorfstraße 70 a, Sottrum, mit der Beantragung einer entsprechenden Nutzungsänderung beim Landkreis Rotenburg (Wümme) beauftragt zurück.


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. Die Schulrektorin Frau Sterneck wird zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses zur Erörterung bzgl. der räumlichen Situation und ggfls. Nutzung durch die SoFa e.V.  eingeladen.
  2. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt für die evtl. Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe hinsichtlich der Durchführung von notwendigen Baumaßnahmen den Ansatz bei der Kostenstelle 365006.421100 von 5.000,00 € auf 25.000,00 € zu erhöhen.