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Vorlage - GS/2022/009 BV  

Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe im alten Sporthaus "Alte Dorfstraße", Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
21.02.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
21.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen wird derzeit seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SoFa e. V. die zusätzliche Einrichtung einer Hortgruppe im alten Sporthaus „Alte Dorfstraße“ geprüft. Bei der Einrichtung werden auch die Räumlichkeiten des Jugendzentrums mit eingeplant, so dass auch die derzeitige Hortgruppe von der Schule an der Wieste in das Sporthaus ziehen könnte.

 

Die SoFa e. V. wird in der Sitzung berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

r den Fall, dass die Einrichtung einer weiteren Hortgruppe bei dem voran genannten Standort baurechtlich glich ist, was derzeit verwaltungsseitig geprüft wird, sollte im Haushalt für die Durchführung von notwendigen baulichen Maßnahmen (wie z. B. Heizungsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fußbodenarbeiten, Malerarbeiten usw.) ein zusätzlicher Ansatz in Höhe von 20.000,00 Euro in der Kostenstelle 365006.421100 (Erhöhung des bisheriger Ansatzes von 5.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro) berücksichtigt werden.

 



 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt für die eventuelle Einrichtung einer zusätzlichen Einrichtung einer Hortgruppe im alten Sporthaus „Alte Dorfstraße“ hinsichtlich der Durchführung von notwendigen Baumaßnahmen den Ansatz bei der Kostenstelle 365006.421100 von 5.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro zu erhöhen.

 

  1. Die Verwaltung wird bei Vorliegen eines positiven Prüfergebnisses hinsichtlich der baurechtlichen Möglichkeit der Einrichtung von Hortgruppen im alten Sporthaus, Alte Dorfstraße 70 a, Sottrum, mit der Beantragung einer entsprechenden Nutzungsänderung beim Landkreis Rotenburg (Wümme) beauftragt.