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Auszug - Beteiligung der Gemeinde Sottrum an den Kosten der Bürogemeinschaft
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
SGBgm. Bahrenburg trägt die Beratung und Beschlussfassung aus der gemeinsamen Sitzung des Samtgemeindeausschusses und Verwaltungsausschusses vom 10.01.2022 ausführlich vor.
Rm. Klee beantragt, aus der Beschlussfassung zu Punkt 3. die Auflistung a) bis e) zu streichen.
SGBgm. Bahrenburg hält gerade diese Punkte für sehr wichtig und schlägt daher vor, diese unter einem neuen Punkt 4. in dem Beschlusstext zu belassen.
Rm. Abel schließt sich dem Antrag von Rm. Klee vollumfänglich an.
Rm. Harling geht mit dem Vorschlag von SGBgm. Bahrenburg konform.
Rm. Klee zieht seinen Antrag zurück.
Abstimmungsergebnis:
30 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
1. Der Samtgemeinderat stimmt den in der Anlage beigefügtem Entwurf der Vereinbarung für die Jahre 2021 und 2022 „Verwaltungsvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Sottrum und der Gemeinde Sottrum“ zu und beauftragt die Verwaltung, diese abzuschließen.
2.Der SGR nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Sottrum die Absicht hat, über einen einmaligen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 250.000 Euro zur Erweiterung des Rathauses zu beraten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Schnittstellenoptimierungsprozesses mit allen Mitgliedsgemeinden nach dem NFAG den Finanzausgleich neu festzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt für alle Mitgliedsgemeinden
a) eine Aufstellung der mittelfristigen Investitionsbedarfe,
b) eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen von Aufgabenübertragung im Bereich der Kindergärten,
c) finanzielle Auswirkungen bei Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und Anpassung der Besteuerungsgrundlagen
d) Darstellung der Geschäftsbeziehungen untereinander und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen
e) Darstellung der Aufgabenwahrnehmung durch unzuständige Kommunen und deren finanzielle Auswirkungen (Straßen, Friedhöfe, Bahnhof ..)
zu erarbeiten und gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden zur einheitlichen Beschlussfassung für die Räte vorzubereiten.