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Vorlage - SG/2021/003 MV-02 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Sottrum hat in seiner gemeinsamen Sitznng mit dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum anliegenden Beschlussvorschlag mit anliegender Entwurfsfassung der Vereinbarung beschlossen.
Die für die Sitzung am 10.01.2022 maßgebende Beschlussvorlage trägt die Nummer SG/03 MV-01 MV-01 BV. Diese Nummer ist durch einen fehlerhaften Bezug im Programm entstanden. Daher wird zur besseren Übersichtlichkeit mit dieser Vorlage die Präsentation der Verwaltung einschließlich auf den letzten Seiten des in der Sitzung erarbeiteten Beschlusstextes und der erarbeitete Entwurf mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
1. Der Samtgemeinderat stimmt den in der Anlage beigefügtem Entwurf der Vereinbarung für die Jahre 2021 und 2022 „Verwaltungsvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Sottrum und der Gemeinde Sottrum“ zu und beauftragt die Verwaltung, diese abzuschließen.
2.Der SGR nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Sottrum die Absicht hat, über einen einmaligen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 250.000 Euro zur Erweiterung des Rathauses zu beraten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Schnittstellenoptimierungs-prozesses mit allen Mitgliedsgemeinden nach dem NFAG den Finanzausgleich neu festzulegen und dazu für alle Mitgliedsgemeinden
a) eine Aufstellung der mittelfristigen Investitionsbedarfe,
b) eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen von Aufgabenübertragung im Bereich der Kindergärten,
c) finanzielle Auswirkungen bei Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und Anpassung der Besteuerungsgrundlagen
d) Darstellung der Geschäftsbeziehungen untereinander und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen
e) Darstellung der Aufgabenwahrnehmung durch unzuständige Kommunen und deren finanzielle Auswirkungen (Straßen, Friedhöfe, Bahnhof ..)
zu erarbeiten und gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden zur einheitlichen Beschlussfassung für die Räte vorzubereiten
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