Ratsinformationssystem
Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Am. Lange bittet nach der Beratung zu TOP 5 im Beschlusstext das Wort „zunächst“ aufzunehmen.
NRM. Franke erkundigt sich, was mit zwei bereits beantragten Flächen im Gebiet der Gemeinde Hassendorf passiert.
Herr Richter erklärt, dass diese in der Prioritätengruppe 1 nicht mit einfließen, nichts desto trotz Potenzialflächen sind.
Am. Abel schlägt vor, alle Potenzialflächen in die F-Plan Änderung aufzunehmen.
VA Behrens erklärt, dass die Studie als Begründung für die FNP-Änderung dient. In dem Verfahren werden sämtliche Belange abgefragt.
SGBgm. Bahrenburg steht dem Vorschlag von Am. Abel kritisch gegenüber und möchte auf eine verträgliche und Ressourcen schonende Planung achten. Der Planer hat die Flächen neutral bewertet. Ein transparentes Verfahren ist unumgänglich.
Am. Lünsmann hält eine Ausweitung der Flächen auf die Prioritätengruppen 2 und 3 für grob fahrlässig.
Am. Ebert beantragt, die Planung auf alle Sondergebiete der Prioritätengruppen 1 und 1 b auszuweiten.
SGBgm. Bahrenburg hält weiterhin vorerst eine Planung der vier Flächen innerhalb des 200-m-Korridors aus der Prioritätengruppe 1 für sinnvoll.
Abstimmungsergebnis:
7 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Samtgemeinde Sottrum beschließt gem. § 2Abs. 1 BauGB ein 43. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Ziel der Planung ist zunächst die Darstellung von Sondergebieten der Prioritätsgruppen 1 und 1 b für Freiflächen-Photovoltaik für die in der Anlage dargestellten Bereiche.
Zunächst werden die betroffenen Mitgliedsgemeinden zur Planungsabsicht angehört.