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Auszug - Festlegung der Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 Abs.1 Satz 1 NKomVG  

Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/141 BV Festlegung der Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 Abs.1 Satz 1 NKomVG
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 


Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NkomVG, dass die Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit Überschreitung des Haushaltsplans von mehr als 1 % ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes erreicht ist (§ 117, Abs. 1, Satz 1 NkomVG).